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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente bei Multibler Sklerose beantragen ?

von Sonne2708.03.2015 | 15:06
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Guten Tag, Ich bin 33 Jahre alt. Im Dezember 2012 wurde bei mir erstmals der Verdacht auf Multible Sklerose geäußert . Ich hatte eine akute Sehnerventzündung und alle Untersuchungen haben dort schon für die Multible Sklerose gesprochen . Ich habe mich von diesem Schub erholt. Bis auf Müdigkeit und etwas Vergesslichkeit sowie regelmäßige schwächeanfälle ( das heißt ca 24 Stunden kann ich nicht richtig laufen ) kam. Im letzten halben ja so 7-10 mal bei Stress ect vor. Ging es mir soweit ok. Ich habe sogar im Oktober 2014 während meiner Beantragen Elternzeit die Bis März 2018 meine Arbeit in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber wieder aufgenommen. Nun kam es Mitte Januar zu einem sehr sehr schlimmen Schub auf den 2 Kortisonbehandlungen folgten. 3x1 mg und 3x2 mg leider sind die Beschwerden nur teilweise zurückgegangen. Die Müdigkeit und Wenige Belastbarkeit ist extrem schlimm. Ich habe leider durch diesen Schub sensibilitätsstörungen in den Händen und Armen zurückbehalten ich fühle nichts richtig kann nicht schreiben ect. Das Schreiben am PC fällt mir sehr schwer . Desweiteren kann ich noch Max 1000 Meter gehen danach lässt mein rechtes Bein einfach nach. Ich fühle mich nicht in der Lage wieder zu arbeiten aufgrund der Beschwerden. Ich denke auch nicht das diese mit einer Reha weggehen. Kann ich überhaupt jetzt schon Rente beantragen ? Oder gibt es eine gewisse Zeit die man krankgeschrieben sein muss . Gibt es bei meiner Krankheit Aussicht auf Bewilligung ? 2.eine Reha wäre sicherlich sinnvoll und würde ich auch gerne machen nur denke ich nicht dass diese mich gerade auch wegen meiner tauben Hände wieder arbeitsfähig macht . Kann ich beides parallel Beantragen ? In meiner letzten Renteninformation sind meine beiden Kinder noch nicht enthalten . Durch diese müssten die Rente doch höher sein als in der letzten Rentinformation? Ich habe eigentlich einen Vollzeitvertrag . In der Elternzeit habe ich jedoch einen Teilzeitvertrag würde sich dies jetzt negativ auf die EWR auswirken wenn ich Sie jetzt beantragen würde. Ich arbeite ausschließlich am PC und Telefon . Vielen Dank für Ihre Antworten

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Erwinam 08.03.2015 | 18:47
Ich habe ungefähr die gleiche Problematik mit meiner MS wie du... mein Antrag auf EMR läuft seit 16.7.14. Für MS spezielle Fragen empfehle ich dir http://www.aktiv-mit-ms.de/forum/
KSCam 08.03.2015 | 18:55
Ob es die Rente gibt wissen Sie erst wenn Sie die Bewilligung oder die Ablehnung des Antrages haben. Sobald Sie das Konto geklärt haben, bekommen Sie die aktuelle Rentenhöhe. Ist doch klar, dass die Berechnung nicht stimmt wenn noch (erziehungs) Zeiten fehlen
Sonne27am 08.03.2015 | 19:53
@ Erwin würde der Antrag abgeleht oder warum dauert das so lange @ ksc schon klar das die Summe nicht stimmt und dass sich die beiden Kinder postiv auf die Rentenhöhe auswirken . Nur wie sieht es mit. Dem befristeten Teilzeitvertrag während der Elternzeit aus . Wirkt sich der negativ aus . Kann ich theoretisch die Tage einfach mal dahin fahren mit den Geburtsurkunden ect und eine Berechnung ect anfordern und auch wegen der Rente und Reha mit denen reden ist das sinnvoll vorab ?
KSCam 08.03.2015 | 20:18
Ja das Konto klären sollten Sie auf jeden Fall. Ob Sie Rente bekommen hängt nicht vom Arbeitsvertrag ab sondern davon ob und wielange Sie täglich arbeiten können. Volle Rente: unter 3 Stunden tgl- Halbe Rente: 3 bis unter 6 Stunden keine Rente: die Ärzte sind der Meinung es geht noch 6 und mehr Stunden.
Sonne27am 09.03.2015 | 17:45
An die Experten. Also nur einen Rentenantrag und keinen Rehaantrag stellen oder beides parallel?
KSCam 09.03.2015 | 19:24
Was streben Sie an? Wenn Sie Rente wollen, beantragen Sie Rente! Wenn Sie ne Reha anstreben, dann beantragen Sie Reha! Ob die Verwaltung bei einem Rentenantrag eine Reha vorschaltet oder aus einem Rehaantrag eine Rente macht, weil die Reha nichts bringt, entscheiden die ärztl. Dienste in Verbindung mit der Sachbearbeitung der DRV. Da ist vieles möglich. Sie können auch beides parallel beantragen, wenn Sie bei der DRV Verwirrung stiften wollen......
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