Hallo Sabine,
die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hängt nicht von der Art der Erkrankung ab.
Unabhängig von der gesundheitlichen Einschränkung müssen zunächst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung müssen Sie 3 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rente
Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, gibt es keinen Automatismus im Sinne von "Krankheit A = Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Krankheit B = kein Rentenanspruch".
Der sozialmedizinische Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers prüft anhand der vorliegenden Unterlagen oder im Rahmen einer Begutachtung, wie es um Ihren Gesundheitszustand steht. Ein Rentenanspruch hängt dann regelmäßig davon ab, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können.
Grundsätzlich gibt es eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Können Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten, so erhalten sie in der Regel eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Lässt Ihre Gesundheit noch eine Tätigkeit von mehr als 6 Stunden am Tag zu, besteht kein Anspruch auf eine Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung