Wir haben in diesem Thread ein paar Einträge aufgrund von Beleidigungen gelöscht und bitten dafür um Verständnis.
Ihr Admin
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Wir haben in diesem Thread ein paar Einträge aufgrund von Beleidigungen gelöscht und bitten dafür um Verständnis.
Ihr Admin
Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt, können wir leider nicht jeden Beitrag löschen, der unvollständige oder ggf. falsche Auskünfte enthält.
Um das Thema zu einem Abschluss zu bringen:
Hallo Tim G.,
bitte klären Sie mit Ihrer Pensionskasse, ob eine Einmalzahlung statt einer monatlichen Rentenzahlung in Ihrem Vertrag überhaupt vorgesehen ist.
Klären Sie bitte außerdem mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob der Freibetrag für die Krankenversicherung monatlich sowie eventuell auch jährlich gilt.
Unseres Erachtens gilt der Freibetrag lediglich für die Krankenversicherung- nicht für die Pflegeversicherung.
Da es sich hierbei jedoch nicht um das Rechtsgebiet der Rentenversicherung handelt, können Sie lediglich von Ihrer Krankenkasse verbindliche Auskünfte erhalten.
Richtig, der Freibetrag 159,25€ (2020) gilt nur für die Krankenkassenbeiträge.Eine Einmalzahlung ist nicht selten. Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen. 159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 EuroDie Pflegeversichrerung muß immer gezahlt werden!
da wird sich einer wundern,wenn er mal nachliest...Freigrenze und Freibetrag...Was habt Ihr den geraucht. Langsam nerven die ganzen Haupt- und Realschüler hier.Richtig, der Freibetrag 159,25€ (2020) gilt nur für die Krankenkassenbeiträge.Eine Einmalzahlung ist nicht selten. Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen. 159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 EuroDie Pflegeversichrerung muß immer gezahlt werden!
Was soll jetzt die Bemerkung mit dem ‚aha - der 120ste Teil..‘? Das hatte der ‚Experte-10‘ doch anfangs bereits erklärt. Ihre Antwort bringt mich ebenso nicht weiter wie die offensichtliche Falschbehauptung, dass stets die Pflegeversicherung bezahlt werden muss. Warum schreiben die Leute hier denn sowas.Ich habe zwei Online Rechner gefunden und tatsächlich werden bis 19.109,99 € keine Beiträge für Kranken- und/oder Pflegeversicherung angezeigt. Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre. Muss ich das jetzt verstehen?Hallo Tim G., Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-) Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-) Gruß w.
Frauke hat da den Tipp schon gegeben "Freigrenze und Freibetrag" bei der einer Versicherungsart "Freibetrag", bei der anderen Versicherungsart dann "Freigrenze". Bei gesetzlich freiwillig KK-Versicherten fällt der Freibetrag beim bAV-Bezug weg, dito wenn der/die Rentner/in die KVdR- Mitgliedschaft nicht erreicht (also keine KK- Pflichtmitgliedschaft), auch da gibt es keinen Freibetrag.Tja, warum hat der Gesetzgeber die Sache unterschiedlich geregelt für Kranken-und Pflegeversicherung? Wird schon einen klugen Grund geben, aber macht es komplizierter. Dass da in einem Forum auch mal jemand was falsches sagt, muss man erwarten. Ich glaube, sie halten die richtige Behauptung grad für die falsche...Was soll jetzt die Bemerkung mit dem ‚aha - der 120ste Teil..‘? Das hatte der ‚Experte-10‘ doch anfangs bereits erklärt. Ihre Antwort bringt mich ebenso nicht weiter wie die offensichtliche Falschbehauptung, dass stets die Pflegeversicherung bezahlt werden muss. Warum schreiben die Leute hier denn sowas.Ich habe zwei Online Rechner gefunden und tatsächlich werden bis 19.109,99 € keine Beiträge für Kranken- und/oder Pflegeversicherung angezeigt. Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre. Muss ich das jetzt verstehen?Hallo Tim G., Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-) Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-) Gruß w.
Tja, warum hat der Gesetzgeber die Sache unterschiedlich geregelt für Kranken-und Pflegeversicherung? Wird schon einen klugen Grund geben, aber macht es komplizierter. Dass da in einem Forum auch mal jemand was falsches sagt, muss man erwarten. Ich glaube, sie halten die richtige Behauptung grad für die falsche...Hallo Tim G., Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-) Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-) Gruß w.Was soll jetzt die Bemerkung mit dem ‚aha - der 120ste Teil..‘? Das hatte der ‚Experte-10‘ doch anfangs bereits erklärt. Ihre Antwort bringt mich ebenso nicht weiter wie die offensichtliche Falschbehauptung, dass stets die Pflegeversicherung bezahlt werden muss. Warum schreiben die Leute hier denn sowas.
Betriebsrentenfreibetragsgesetz (gültig ab 01.01.2020) durchlesen!Wie lange wollen Sie dem Experten-10 denn noch hier seine Falschaussagen durchgehen lassen? Das geht jetzt seit Tagen so!Was für Falschaussagen meinen Sie denn?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.