Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Puschel31.07.2019 | 12:51
95 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe Erwerbsminderungsrente gestellt. Fühle mich aber in der Lage noch 6 Stunden zu arbeiten. Darf ich meine Arbeit wieder für 6 Stunden aufnehmen oder muss ich erst den Bescheid abwarten ob ich Erwerbsminderungsrente bekomme.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.07.2019 | 13:39

Hallo Puschel,

Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht nur, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dies wird im Rentenverfahren geprüft, unabhängig davon, ob Sie weiterhin arbeiten oder nicht.

Allerdings verwundert es schon, dass Sie einen Rentenantrag stellen, obwohl Sie nach eigener Einschätzung nicht erwerbsgemindert sind.

10 Antworten

Wuschelam 31.07.2019 | 13:09
Wenn Sie im Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung auch wahrheitsgemäß angegeben haben, dass Sie noch 6 Stunden arbeiten können, dürfte sich das mit der Gewährung der Erwerbsminderungsrente sowieso erledigt haben.
Paulam 31.07.2019 | 13:45
Hallo, im Grunde genommen ist es egal. Aber besser ist wenn Sie auf die Ablehnung warten. Mfg
Puschel am 31.07.2019 | 13:56
Das ist schon richtig. Aber wenn kein Harz IV zusteht weil man verheiratet ist. Von irgendwas muss man ja leben oder denken die Leute das man die Millionen auf dem Konto hat
Valzuun am 31.07.2019 | 14:40
Wenn Ihnen Hartz IV nicht zusteht, „weil Sie verheiratet“ sind, dann ist offensichtlich genug Geld da, um davon Leben zu können. Ganz ohne Millionen auf dem Konto. Ein Grund sinnlose Anträge zu stellen, und damit die Zeit der DRV und das Geld der Versichertengemeinschaft zu verschwenden ist das aber ganz sicher nicht.
Puschelam 31.07.2019 | 14:52
Vielleicht sollte man sich mal schlau machen wo die Grenze ist. Wenn man in so einer Situation kommt, darf man nicht verheiratet sein und Wohneigentum haben. Aber das weiß man ja schon vorher alles. Möchte mal sehen wenn einer ein halbes Jahr kein Geld bekommt. Ach ja man geht ja auch nur so arbeiten. Ich habe vergessen
Schorscham 31.07.2019 | 15:32
Zitat von Puschel anzeigen
Natürlich darf man verheiratet sein und Wohneigentum besitzen. Erst wenn das Haushaltseinkommen der Bedarfsgemeinschaft gewisse Grenzen überschreitet, führt das zur Leistungskürzung oder zum Wegfall des Anspruchs. Wohneigentum gilt bis zu einer bestimmten Größe als angemessen. Strom, Wasser, Müllabfuhr etc. werden übernommen, genauso wie angemessene Finanzierungskosten außer der Tilgungsraten. Wer natürlich eine Luxusvilla mit 10 Gäste-Badezimmern besitzt, ist in der Tat nicht bedürftig, da er seine Immobilie jederzeit verkaufen kann. Übergangsweise gäbe es dann Hartz4 auf Darlehnsbasis. MfG
Klausam 31.07.2019 | 15:42
Und deshalb haben Sie sich jetzt die Erwerbsminderungsrente als mögliches Einkommen ausgeguckt? Antrag stellen ist natürlich legitim, aber bedenken Sie, dass es diese Rentenart nur für sehr, sehr Kranke Menschen gibt und immens hoch sind die Ansprüche meist auch nicht. Das gewisse Leistungen, wie GruSi oder Selbstbehalt nicht zu den Preisen im Land passen, da bin ich bei Ihnen, aber wir wählen ja unsere Gesetzgeber selbst.... Ist angemessenes Wohneigentum nicht erlaubt im SGB 2?Und wenn Ihre Frau ausreichend verdient, sollten Sie im Jobcenter gar nicht erst aufschlagen, wenn Sie eh nichts bekommen. Zudem fragen Sie, ob Sie 6 Stunden arbeiten können, haben Sie denn eine Stelle in Aussicht? Das wäre doch die beste Lösung!
Puschelam 31.07.2019 | 16:08
Vielleicht sollte ich mal dazusagen das mein Antrag schon über 2 Jahre läuft. Ich meine Fristen eingehalten habe nur der DTV nicht. Dort gibt es ja auch Fristen die nur nicht eingehalten werden.
Wuschelam 01.08.2019 | 05:40
Wenn der Antrag schon zwei Jahre läuft, scheint Ihr Rententräger von Ihrer „angeblichen“ Erwerbsminderung zu Recht (da Sie ja nach eigener Auffassung noch 6 Stunden arbeiten können) nicht überzeugt zu sein.
Puschel am 01.08.2019 | 09:34
Diese musste ich stellen vom AFA. Dazu ist man dann gezwungen. Ich alleine hätte ich sie nie gestellt und hätte ich gewusst was da auf mich zu kommt hätte ich es sowieso nicht gestellt. Leider sitzen bei der AFA Gutachter die laut ärztlicher Befunde entscheiden und dann muss man den Antrag stellen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026