Hallo Puschel,
Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht nur, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dies wird im Rentenverfahren geprüft, unabhängig davon, ob Sie weiterhin arbeiten oder nicht.
Allerdings verwundert es schon, dass Sie einen Rentenantrag stellen, obwohl Sie nach eigener Einschätzung nicht erwerbsgemindert sind.