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Erwerbsminderungsrente

von Angela02.01.2009 | 22:56
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite halbtags bei einer Bundesbehörde. Im Oktober/November 08 hat mir meine Rehaklinik bestätigt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch halbtags arbeiten kann. Danach war ich bei der BFA und der Sachbearbeiter hat angedeutet, bei mir lohne sich eine Erwerbsminderungsrente nicht. Muss ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin stellen oder wo? Ich blicke da überhaupt nicht mehr durch. Muss ich dann auf 3 Stunden Arbeit runtergehen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen und ein gesundes Neues Jahr wünscht Angela

6 Antworten

Corlettoam 03.01.2009 | 09:40
An ihrer Stelle würde ich erstmal eine SCHRIFTLICHE Kontoinformation/auskunft bei der Rentenversicherung anfordern, damit Sie konkrete Zahlen haben , was Sie genau an EM-Rente zu erwarten haben. Die Aussage " EM-Rente lohnt sich nicht " ist etwas ungenau...und auf irgendwelche mündliche Aussagen würde ich mich keinesfalls bei so einem wichtigen Thema verlassen ! Den EM-Antrag müssen Sie bei der RV stellen , wo ihr Rentenversicherungskonto geführt wird. Der Abschlußbericht bzw. die Empfehlung der Rehaklinik ist erstmal völlig nebensächlich. Außerdem gibt es die Bezeichnung " Halbtags arbeiten " im Rentenrecht nicht . Diese Art der EM-Rente nennt sich dann : Rente wegen TEILweiser Erwerbsminderung Entscheidend ist der RENTENBESCHEID , den Sie dann erst auf ihren EM-Rentenantrag hin, bekommen werden. Die Rentenversicherung MUSS nämlich nicht unbedingt den Empfehlungen des Rehaabschlussberichtes folgen ( obwohl dies natürlich in den meisten Fällen so ist ) Sollten Sie als TEILweise Erwerbsunfähig eingestuft werden, dürfen Sie nicht mehr als zwischen 3 und UNTER 6 Stunden pro Tag arbeiten ! 6 Stunden wären dann also im allgemeinen Sprachgebrauch dann sogar mehr als " halbtags " . ... In Ihrem Fall brauchen Sie also NICHT auf 3 Stunden runtergehen !
Schadeam 03.01.2009 | 16:31
wenn Ihre Ärzte es daheim genauso sehen, dass Sie nicht mehr in Vollzeit arbeiten können, sollten die Sie zunächst mal arbeitsunfähig schreiben, weil Sie Ihre bisherige Arbeit nicht mehr verrichten können. Dann sollten Sie den Rentenantrag stellen und abwarten, was bei der Rente rauskommt. Erhalten Sie die Teilrente, stehen auch die gültigen Verdienstgrenzen im Rentenbescheid. Dann kann man das Arbeitsverhältnis entsprechend anpassen, sofern das bei Ihrem AG möglich ist. Würde die Rente abgelehnt, weil man Sie nicht für erwerbsgemindert hält, könnten Sie natürlich die Arbeitszeit "auf eigene Kosten" reduzieren.
Verstehe nixam 03.01.2009 | 17:34
Also irgendwie verstehe ich das nicht. Sie arbeiten doch schon halbtags und sind im Reha-Abschlussbericht für "erwerbsfähig für 3 bis 6 Stunden" eingestuft, richtig? Meiner Meinung nach müssten Sie ÜBER 6 Stunden täglich berufstätig sein, um überhaupt einen Rentenantrag stellen zu können. Mhh... vielleicht habe ich das auch alles falsch verstanden. Dann: sorry
Angelaam 03.01.2009 | 21:20
Vielen lieben Dank für die Antworten. Ich verstehe das auch nicht. Muss ich über 6 Stunden erwerbstätig sein, um Erwerbsminderungsrente zu bekommen? Ich arbeite jetzt halbtags. Liebe Grüße Angela
Corlettoam 04.01.2009 | 07:14
Nein, Sie brauchen nicht mehr mehr als 6 Stunden täglich erwerbstätihg sein um einen EM-Renteanntrag stellen zu können. Einen EM-Antrag können Sie IMMER stellen , auch wenn Sie z.B. Arbeitslos sind und derzeit keinerlei Tätigkeit nachgehen oder wie Sie " halbtags " arbeiten ! Nur müssen Sie selbstverständlich die versicherungstechnischen Vorrausetzungen erfüllen um eine EM-Rente überhaupt bekommen zu können ( Vorversicherungsanzeit, Wartezeit etc. pp ) Auch müssen Sie nicht arbeitsunfähig krank geschrieben sein , sondern können den Antrag auch aus dem Erwerbsleben heraus stellen. Natürlich ist es von Vorteil wenn zum Zeitpunkt des Antrages schon eine ( längere - heisst Monate lange ) Arbeitsunfähig besteht. Wenn man während des Antragsverfahren seiner normalen Tätigkeit nachgeht, und nicht krank geschrieben ist , wird es natürlich schwer werden, die Rentenversicherung und die begutachtenden Ärzte von einer Erwerbsunfähigkeit zu überzeugen.... Aber wie gesagt, Voraussetzung für eine EM-Rente ist dies nicht.
Schadeam 04.01.2009 | 11:40
vergessen Sie zunächst meine Antwort von gestern, da hatte ich überlesen, dass Sie bereits jetzt halbtags arbeiten. Entschuldigung. Aber so ist es ja noch risikoloser für Sie: Sie können halbtags arbeiten und tun dies auch derzeit, somit haben Sie doch auf jeden Fall den bisherigen Lohn-somit keine finanziellen Einbußen! Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn Sie Rente beantragen? a) man hält Sie für nicht erwerbsgemindert, Sie erhalten keine Rente, aber weiterhin den bisherigen Lohn. b) Sie sind teilweise em, dann können Sie weiter in Teilzeit arbeiten und verdienen und erhalten zusätzlich zum Verdienst eine Teilrente. Schlimmstenfalls ist das eine Nullrente, falls der Verdienst zu hoch liegt-aber dann könnten Sie dies mit Ihrem AG regeln-die Verdienstgrenzen stehen im Rentenbescheid.(Vielleicht hatte der Berater dies im Hinterkopf als er sagte, es werde kaum was rauskommen beim Rentenantrag). Wo ist also das Problem, wenn Sie Rente beantragen?
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