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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Maria Toth06.11.2011 | 11:56
2506 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin jetzt 60 Jahre alt,schon 16 Wochen krank,und soll nun einen Kurantrag stellen. Sollte ich nach der Kur weiter krank geschrieben werden,gillt der Antrag als Rentenantrag. Wieviel Rente würde ich bekommen,wenn ich danach Erwerbsunfäigkeitsrente bekomme ? Wie wird das berechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria Toth,

Sie können gerne bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft anfordern. Darin finden Sie auch die Berechnung der Rente dargestellt. Einen Anhaltspunkt finden Sie in der jährlichen "Renteninformation", die Ihnen eigentlich vorliegen müsste -schauen Sie doch einmal in Ihren Unterlagen nach.

Und natürlich können Sie sich auch anlässlich der Antragstellung zur Kur bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Berechnung der Rente erläutern lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 06.11.2011 | 12:27
Seit Jahren erhalten doch die Versicherten jährlich eine Renteninformation. Der erste Betrag ist die Erwerbsminderungsrente. Schauen Sie also bitte in Ihre letzte Renteninformation und ziehen ca 10% für KV und Pflegevers. ab. Dann kennen Sie die Rentenhöhe. Ob der Reha Antrag als Rentenantrag zählt hängt vom Rehaverfahren ab, das steht in den Sternen ist aber für die Rentenhöhe auch eher sekundär. Jedes wenn und aber will ich hier nicht ausführen. Wenn Sie alles genau wissen wollen vereinbaren Sie einen Beratungstermin um im persönlichen Gespräch all Ihre Fragen zu stellen.
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