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Erwerbsminderungsrente

von Roswitha M.06.07.2009 | 13:11
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe Anfang diesen Jahres einen Antrag auf verminderte Erwerbsfähigkeit gestellt - habe aber noch keine Entscheidung bekommen. Meine Frage ist folgende: Da mein Arbeitgeber mich nicht mehr weiterbeschäftigen konnte (kein leidensgerechter Arbeitplatz vorhanden) wurde im März 2009 mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 31.10.2009 beendet und vertraglich vereinbart, daß ich eine Abfindung und der Geldwert des ausstehenden Urlaubs (60 Tage aus 2008 und 2009) + vorhandene Überstundenanzahl(37 Stunden) dann zum Ende Oktober 2009 ausgezahlt werden. Gefährden diese Zahlungen mein beantragtes Rentenbegehren? Und muss ich diese Zahlungen dem DRV mitteilen? Danke im Voraus für jede Aufklärung

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da die zusätzliche Zahlung eine Änderung zu dem bei der Rentenantragstellung abgefragten Sachverhalten darstellt, sind Sie zur Mitteilung verpflichtet, damit im Falle eine Rentenbewilligung die Sachbearbeitung diesen Umstand mit in die Prüfung der Auswirkungen auf den Rentenzahlbetrag miteinbeziehen kann.

Ob und ggf. in welcher Höhe sich dies allerdings auswirkt kann erst mit der Rentenberechnung mitgeteil werden, da sich die Hinzuverdienstgrenzen aus den zuletzt erwirtschafteten Entgeltpunkten ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich würde an Ihrer Stelle, da Ihr Arbeitgeber den Vordruck nicht ausgefüllt hat, die Rentenversicherung formlos informieren (ganz wie Sie es vor haben). Der Rentenversicherungsträger wird sich dann vermutlich direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen.

Die Bewilligung selbst richtet sich allein nach der Erfüllung der versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen.

Sollten durch die erzielten zusätzlichen Entgelte die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, gefährdet dies somit keineswegs die Bewilligung. Lediglich könnte es sein, dass bei Überschreitens der letzten Hinzverdienstgrenze die Rente in voller Höhe ruht und dementsprechend der Rentenzahlungsanspruch für den jeweiligen Rentenzahlungsmonat ruht - dem stünde dann ja auch ein (erhöhtes) Entgelt gegenüber, sodass Sie für diesen Monat aus finanziellen Gründen nicht auf die Rentenzahlung angewiesen wären.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Vielen Dank :-)

3 Antworten

EM-Rentnerinam 06.07.2009 | 13:50
Hallo Roswitha, eine Abfindung wird bei der EM-Rente nicht angerechnet.Melden würde ich es aber. Hab´s 2006 so gehandhabt.....
Roswitha M.am 06.07.2009 | 15:37
Sehr geehrter Experte, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Dazu habe ich noch eine Frage. Ich bekam im Mai 2009 von der DRV ein Formular zur "Bescheinigung über Beschäftigungsverhältnisse nach Beginn einer Rente wegen vermindeter Erwerbsfähigkeit" zugesandt, welches mein Arbeitgeber ausfüllen sollte - dabei Angaben rückwirkend zum 1.3.2008 machen sollte. In diesem Formblatt wird abgefragt, welche Zahlungen für welche Monate zu erwarten sind. Mein Arbeitgeber hat dort keine Eintragung gemacht (warum weiß ich nicht) und so wurde das Formular ohne die Angaben an die DRV zurückgesandt. Wenn ich Ihre Ausführungen bedenke, da hätte doch der Arbeitgeber die Pflicht gehabt, dort diese Zahlungen anzugeben. Nichtsdestotrotz werde ich den DRV-Bearbeiter schriftlich über diese Zahlungen informieren, dank Ihres Hinweises. Meine Frage lautet dennoch, ob diese Zahlung eine mögliche Bewilligung der Rente gefährden, denn die zu zahlenden Beträge übersteigen ganz sicher die gängige Hinzuverdienstgrenze. Auch dafür danke im Voraus.
Roswitha M.am 06.07.2009 | 16:26
vielen Dank, dass Sie so schnell reagieren
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