Was bringt es über wäre, wenn und aber zu spekulieren?
Wenn jemand wie Sie schreiben 1,5 Wochen auf Kosten der Restgesundheit arbeitet und dann merkt, dass es doch nicht geht zu arbeiten, wird sich kaum etwas am Leistungsfall ändern.
Ob der Arbeitgeber da wieder neu Lohnfortzahlung leistet und die Krankenkasse ggfls. Krankengeld muss doch sehr bezweifelt werden.
Letztlich jedoch eine Entscheidung, die im Rentenverfahren getroffen wird.