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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Zimmermann Anja17.02.2015 | 11:13
916 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Onkel ist 48 Jahre und nach § 116 SGB VI leistungsgemindert bzw. seine Rehaantrag soll umgedeutet werden in EM-Rente. Er musste diesen Antrag im Auftrag seiner Krankenkasse stellen nach § 51 SGB V. Nun möchte er nicht umwandeln, er hat auch schon mit seinem Arbeiteber gesprochen, so dass er bei Fristende der Umdeutung seinen 12-wöchigen Urlaub antreten kann, so dass er wieder in der Lohnfortzahlung ist.. Danach wird er wieder vollschichtig auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet, da iihm seine Arbeit Freude bereitet und er darin seinen Lebenssinn sieht. Meine Frage ist, was passiert, falls mein Onkel nach ca. 1,5 Wochen Arbeit wieder Krank wird. Muss er dann trotzdem rückwirkend dieser Umdeutung zustimmen (da KK ihn aufgef. hatte und hier der Leistungsfall EM festgestellt wurde) oder wäre es dann erst ab dem Zeitpunkt wo er wieder krank ist. Im voraus vielen Dank. Anja Zimmermann

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Was bringt es über wäre, wenn und aber zu spekulieren?

Wenn jemand wie Sie schreiben 1,5 Wochen auf Kosten der Restgesundheit arbeitet und dann merkt, dass es doch nicht geht zu arbeiten, wird sich kaum etwas am Leistungsfall ändern.

Ob der Arbeitgeber da wieder neu Lohnfortzahlung leistet und die Krankenkasse ggfls. Krankengeld muss doch sehr bezweifelt werden.

Letztlich jedoch eine Entscheidung, die im Rentenverfahren getroffen wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Den Leistungsfall legen die Ärzte im Rentenverfahren fest.

Darüber brauchen wir im Forum nicht zu handeln, wir sind schließlich weder Hellseher noch auf einem orientalischen Bazar.

Wenn Ihr Onkel damit nicht einverstanden wäre, blieben ihm die Rechtbehelfe wie Widerspruch und Klage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

HotRodam 17.02.2015 | 17:24
Die Aufnahme einer Vollzeitstelle führt regelmäßig zum EM-Rentenentzug !
Zimmermann Anjaam 17.02.2015 | 22:04
Also wenn ich das richtig verstanden haben, wäre dann der Leistungsfall nach 13,5 Wochen, da ja vorher mein Onkel durch die 12 Wochen Urlaubszahlung und danach vollzeitbeschäftigt war. Stimmt das so?
Deutsche Rentenversicherung
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