1. Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen.
2. Darüberhinaus besteht noch eine Übergangsregelung für die Versicherten, die vor dem 01.Januar 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Für diesen Personenkreis werden k e i n e drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfjahreszeitraumes gefordert. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Zeit vom 01.Janur 1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung lückenlos mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten (z.B. freiwillige Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit) belegt ist.
3. Sie sollten sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen.