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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Bernd Zorn12.03.2012 | 18:10
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6 Antworten

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sehr geehrte damen und herrn, man hat mich von seiten meines job-center informiert es bestehe die möglichkeit auch bei fehlenden pflichtbeiträgen durch antrag einer sondergenehmigung die erwerbsminderungs-rente zu beantragen. mir fehlen dei meinen pflichtbeiträgen von 36 monaten in den letzten 5 jahren noch 4 monate. besteht diese möglichkeit und wenn ja wie ist die vorgehensweise?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen.

2. Darüberhinaus besteht noch eine Übergangsregelung für die Versicherten, die vor dem 01.Januar 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Für diesen Personenkreis werden k e i n e drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfjahreszeitraumes gefordert. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Zeit vom 01.Janur 1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung lückenlos mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten (z.B. freiwillige Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit) belegt ist.

3. Sie sollten sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen.

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5 Antworten

KSCam 12.03.2012 | 18:39
In aller Regel gibt es so eine Möglichkeit nicht, weil man Pflichtbeiträge nicht "nachkaufen" kann und bei Hartz 4 Bezug keine Pflichtbeiträge mehr dazukommen. Aber seis drum - da gibts nur eines: lassen Sie Ihren Versicherungsverlauf und die Möglichkeit einer möglichen EM Rente bei den Kollegen der DRV prüfen. Online kann man nur spekulieren!
Anaam 12.03.2012 | 18:54
Von einer Sondergenehmigung habe zumindest ich als Laie noch nie gehört. Aber besteht die Möglichkeit, dass die EM so früh eingetreten ist, dass zu dem Zeitpunkt die 36-Monate-Regelung noch erfüllt gewesen wäre? Dann wäre Rentenantrag evtl. sinnvoll.
W*lfgangam 12.03.2012 | 18:59
Hallo Bernd Zorn, fragen Sie doch bitte die MitarbeiterInnen des Jobcenters, welche "Sonderregelung" die meinen - die 'unwissenden' MitarbeiterInnen der Rentenversicherung wären sehr daran interessiert zu erfahren, was die meinen ;-) Ansonsten siehe KSC ...zur Rentenberatung und direkt nachfragen - aber auch die sind keine Merlins und können die fehlenden 4 Monate nicht herbeizaubern. Gruß w.
Uuuuupsam 12.03.2012 | 19:31
Da haben die lieben Kollegen wohl einmal etwas läuten gehört, wissen aber nicht so genau, wo die Glocken hängen. Lassen Sie sich ggf. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufgrund Ihres persönlichen Einzelfalls und Versicherungsverlaufs beraten. Eine "Möglichkeit" wäre die nach § 241 SGB VI: Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240) sind für Versicherte nicht erforderlich, die vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, wenn jeder Kalendermonat vom 1. Januar 1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240) mit 1. Beitragszeiten, 2. beitragsfreien Zeiten, 3. Zeiten, die nur deshalb nicht beitragsfreie Zeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag, eine beitragsfreie Zeit oder eine Zeit nach Nummer 4, 5 oder 6 liegt, 4. Berücksichtigungszeiten, 5. Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder 6. Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 (Anwartschaftserhaltungszeiten) belegt ist oder wenn die Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240) vor dem 1. Januar 1984 eingetreten ist.
W*lfgangam 12.03.2012 | 19:43
> Eine "Möglichkeit" wäre die nach § 241 SGB VI: (...) ...nun setzen Sie die KollegInnen dort im argen Bereich doch nicht mit 'Göttern der Erkenntnis' im Rentenrecht gleich. Das SGB VI steht nicht umsonst 'höher', als das was man nur dort für den Schreibtischschoner als Eckbefestigung braucht. Gruß w. PS: die Glocken klingeln nicht nur in den DRV-Beratungsstellen, so manches Rathaus hat noch ein echtes Glockenspiel und schalmeit manchmal süßer ;-)
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