Hallo Vesna,
ich beziehe mich auch auf Ihre Frage vom 22.02.2015 unter dem Beitrag von Andreas A. "Frage zur Erwerbsminderung".
Sie können jederzeit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung in Deutschland stellen. Für die Prüfung des Rentenanspruchs werden die deutschen und die kroatischen Zeiten zusammengezählt.
Liegen im Fünfjahreszeitraum vor Eintritt der Erwerbsminderung die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge nicht vor, ist es möglich, den Fünfjahreszeitraum um die Zeiten des Bezugs der kroatischen Rente in die Vergangenheit zu verlängern.
Damit können Sie mit weiteren Pflichtbeiträgen in diesem Verlängerungszeitraum die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen.