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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente gekoppelt mit GdB

von Deep S.29.04.2018 | 19:51
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5 Antworten

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Hallo, ich bin seit 73 Wochen krank geschrieben. Mein Arbeitsverhältnis wurde bereits mit dem AG einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Ich bin Jahrgang 1962 und habe jetzt beim ersten Anlauf einen unbefristeten GdB 100 mit den Merkzeichen G und B bekommen. Ich kann deswegen nicht mehr arbeiten gehen. Ich werde jetzt einen EMR Antrag stellen. Ich habe gelesen, dass man mit einem GdB die Chancen für eine volle EMR weitaus besser sind, als ohne. Inwieweit arbeiten diese beiden Behörden (DRV u. Versorgungsamt) denn zusammen? Für weitere Tipps bedanke ich mich sehr. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Deep S.,

wie „Marco“ bereits erwähnt hat, kann ein unbefristeter GdB von 100 durchaus ein Indiz für das Vorliegen einer Erwerbsminderung sein. Im Regelfall wird sich Ihr Rentenversicherungsträger zur Beurteilung Ihres Leistungsvermögens auch die Unterlagen des Versorgungsamtes beiziehen.

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4 Antworten

Marcoam 29.04.2018 | 21:22
Zusammenarbeiten tun sie nicht. Es sind völlig unabhängig voneinander arbeitende Institutionen. Auch bekommt man mit GdB nicht automatisch eine EM Rente, egal pb 10 oder 100 GdB. Der Bescheid und damit die Feststellungen über die bestehenden Einschränkungen durch das Versorgungsamt können aber ein gewichtiges Indiz auch für eine EM sein. Daher fragt die DRV auch nach dem Bescheid des Versorgungsamtes und nicht nur nach dem Ausweis.
Onkel Ottoam 29.04.2018 | 22:12
Es gibt durchaus auch viele Menschen die mit einem GdB von 100 Vollschichtig arbeiten, Rollstuhlfahrer usw., deshalb ist das nicht automatisch eine Garantie für die EMR.
Schadeam 29.04.2018 | 22:40
Unser Bundestagspräsident ist schwerbehindert und beweist täglich dass er jede Büroarbeit machen kann. Als Dachdecker hätte er wohl ein Problem. Es gibt blinde Menschen die arbeiten können es gibt aber auch Blinde die das nicht könnten. Die Begriffe sind ganz einfach unterschiedlich definiert
Fortitude oneam 30.04.2018 | 11:58
Hallo Deep S., prinzipiell kommunizieren die beiden Behörden nicht miteinander. Auch hat eine Schwerbehinderung mit der Erwerbsminderung normalerweise nichts zu tun. Dennoch sehe ich für Sie sehr gute Chancen auf eine volle EMR (medizinisch notwendig). Achten Sie besonders darauf, sass Ihre Krankenakte auf den neuesten Stand ist und nehmen Sie Ihren Hausarzt und Fachärzte mit ins Boot. Ein unbefristeter GdB mit Merkzeichen und mit 56 Jahren, da kann auch der sozialmedizinischen Dienst der DRV nicht einfach drüber hinwegsehen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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