Hallo PeterPhan,
da die „Günstigerprüfung“ in den letzten vier Jahren nur für die Fragen der Bewertung der Zurechnungszeit gilt, und diese ja nur bis zum 62 Lebensjahr erfolgt, sollten bei der Berechnung der Altersrente für besonders lang. Vers. Und der Erwerbsminderungsrente keine relevanten Unterschiede herauskommen. Die Bemerkungen Ihrer Kollegen sind insofern nicht zutreffend.
Unter dem folgenden LINK können sie auch weiter Informationen erhalten:
http://www.rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/rente-bei-erwerbsminderung.html