Hallo Horst,
hinsichtlich des möglichen Antragsverfahrens gebe ich „Galgenhumor“ recht. Vorher würde ich mich aber ausführlich in einer Beratungsstelle der DRV. beraten lassen. Möglicherweise fahren Sie mit den bisherigen Lohnersatzleistungen besser. Ein frühzeitiger Rentenantrag kann auch zu einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 führen, so dass Sie nicht in den Genuss der Regelungen zum RV-Leistungsverbesserungsgesetzes kommen.