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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente /Knappschaft

von Horst 50026.05.2014 | 13:44
1604 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ein Bekannter ist seit Jahren bei der Bahn im handwerklichen Bereich beschäftigt. Durch körperlichen Verschleiß kann er seinen erlernten Beruf als Maler nicht mehr ordentlich ausführen. Es gibt lange Zeiten von Arbeitsunfähigkeiten und entsprechende ärztliche Berichte und Befunde. In unseren Gesprächen berichtet er immer, das bei der Bahn bezügl. des Rentenverfahrens alles anders sei. Dort entscheidet der Bahnarzt, ob eine EU/BU Rente bewilligt wird. Erst dann könne er einen entsprechend förmlichen Rentenantrag stellen. Seit Monaten passiert dort nicht wirklich etwas. Ist es richtig, das bei der Bahn das Rentenverfahren einen anderen Verlauf hat? Wäre es nicht sinnvoll, wenn er einfach einen formellen Rentenantrag bei der Knappschafft stellt, um die ernsthaftigkeit des Rentenfalls/Erwerbsminderung zu unterstreichen? Vielen Dank für hilfreiche Informationen. Beste Grüße Horst

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2014 | 15:54

Hallo Horst,

hinsichtlich des möglichen Antragsverfahrens gebe ich „Galgenhumor“ recht. Vorher würde ich mich aber ausführlich in einer Beratungsstelle der DRV. beraten lassen. Möglicherweise fahren Sie mit den bisherigen Lohnersatzleistungen besser. Ein frühzeitiger Rentenantrag kann auch zu einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 führen, so dass Sie nicht in den Genuss der Regelungen zum RV-Leistungsverbesserungsgesetzes kommen.

1 Antworten

Galgenhumoram 26.05.2014 | 15:13
Ja bei der Bahn ist tatsächlich alles anders....aber die Entscheidung, ob eine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegt, trifft alleine der zuständige RV-träger, wie bei allen anderen Versicherten auch. Also einfach bei der KBS einen entsprechenden Rentenantrag stellen und sehen was passiert. Um nicht noch weiter Zeit zu verlieren, Arztberichte mitnehmen und bei der Antragstellung kopieren lassen. Je mehr Unterlagen eingereicht werden, desto zügiger sollte eine Entscheidung getroffen werden können...
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