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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente kurz nach Studium?

von Manu12308.08.2014 | 19:07
1827 Ansichten
7 Antworten

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Reicht folgende Wartezeit/Pflichtbeitragszeit aus, damit ein Anspruch existiert? 17. - 20. Lebensjahr Gymnasium mit Abitur 20. - 23. Lebensjahr Studium an einer staatlichen Fachakademie mit Abschluss 23. - 24. Lebensjahr Anstellung mit 12 Monaten Pflichtbeitragszahlung 24. - 25. Lebensjahr 6 Monate Krankengeld Seither sind die medizinischen Voraussetzungen erfüllt. Reicht dies aus, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manu 123,

in dem von Ihnen geschilderten Fall ist die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt und es ist zu prüfen, ob ein Tatbestand vorliegt, der über die Wartezeitfiktion gemäß § 53 SGB VI abgesichert ist. Dies wäre dann der Fall, wenn der Betreffende innerhalb von 6 Jahren nach einer Ausbildung (kann auch ein Studium sein), voll erwerbsgemindert wurde. Allerdings müssen in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge entrichtet worden sein.

In diesen Fällen kann auch vor Erreichen der allgemeinen Wartezeit ein Rentenanspruch auf eine vorzeitige Rente wegen voller Erwerbsminderung entstehen.

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6 Antworten

KSCam 08.08.2014 | 19:34
ja, wenn es so auch die DRV Ärzte sehen, wäre die Wartezeit vorzeitig erfüllt.
Sozialröchler?am 08.08.2014 | 20:06
Die Wartezeitfiktion ist im § 53 SGB 6 geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__53.html
Frau Surbieram 08.08.2014 | 22:06
Nein, man braucht 5 Jahre Pflichtbeitragszeiten und davon 3 Jahre unmittelbar vor Antragstellung für EM-Rente.
Frau Surbieram 08.08.2014 | 22:06
Nein, man braucht 5 Jahre Pflichtbeitragszeiten und davon 3 Jahre unmittelbar vor Antragstellung für EM-Rente.
Frau Surbieram 08.08.2014 | 22:06
Nein, man braucht 5 Jahre Pflichtbeitragszeiten und davon 3 Jahre unmittelbar vor Antragstellung für EM-Rente.
KSCam 08.08.2014 | 22:15
auch wenn sie 3 mal postet, wird die Antwort von Frau S nicht richtiger. Es gibt die vorzeitige Wartezeiterfüllung auf die Frau S leider nicht eingeht.
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