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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenrente

von Haun20.09.2013 | 14:00
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5 Antworten

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Gibt es einen Unterschied in der Berechnung von Schwerbehindertenrente und Erwerbsminderungsrente? Ich bin 63 Jahre, es ist verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt worden und der Antrag auf Grad der Schwerbehinderung läuft noch. Mein Krankengeld läuft Ende November ab und jetzt muss ich Antrag auf Rente stellen damit ich im Dezember nicht ohne Geld da stehe. Doch welche ist für mich die Günstigste? Wird die Schwerbehindertenrente oder die Erwerbsminderungsrente mit Beginn der Altersrente aufgestockt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Altersrente wegen Schwerbehinderung werden gleich berechnet.

2. Für Versicherte, die nach 1950 geboren wurden, führt jedoch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch. Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung können Sie daher nur noch erwerben, wenn ein Schwerbehindertenausweis i.H. von 50 % vorliegt.

3. Sie sollten einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen u n d

gleichzeitig einen Antrag auf die o.a. Altersrente. Dann wird von Amts wegen geprüft, welche Rente für Sie die günstigere ist.

4. Außerdem sollten Sie einen Antrag auf Zahlung von Arbeitslosengeld unverzüglich stellen, damit eine rechtzeitige Zahlung erfolgen kann. Wichtig: Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiter fortbesteht!

5. Sobald die Agentur für Arbeit die Zahlung aufgenommen hat, können Sie dann entscheiden, welche Sozialleistung für Sie die günstigere Leistung ist - Rente oder Arbeitslosengeld. Für Sie besteht dann auch die Möglichkeit den Rentenantrag wieder zurückzunehmen.

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4 Antworten

Monaam 20.09.2013 | 17:14
Wenn Sie keine Aufforderung der Krankenkasse zum Reha-Antrag haben, ja. Aber das EM-Rentenverfahren dauert ein paar Monate, die Arbeitsagentur wird Sie dann sicher beschäftigen, wenn noch alles offen ist.
Haunam 20.09.2013 | 16:30
Kann ich den Zeitpunkt der Rentenanträge bestimmen?
Bubuam 22.09.2013 | 00:03
Sie müßten zunächst (auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen Krankheit) ALG 1 beantragen (Nahtlosigkeitsregelung) das ist i.d. Regel auch meist höher, als die Rente. Sollte die Rente dann bewilligt werden, ist die Differenz nicht zurückerstatten.
Noniam 22.09.2013 | 18:57
Von wem ist denn die von Ihnen erwähnte verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt worden? Von der Krankenkasse oder der DRV? Wenn von der DRV, dann müssten Sie ja nur noch den formellen Antrag unterschreiben, und dann gibts auch keine Nahtlosigkeitsregelung. Die ist nur für Leute, deren Rentenantrag noch geprüft wird.
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