1. Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Altersrente wegen Schwerbehinderung werden gleich berechnet.
2. Für Versicherte, die nach 1950 geboren wurden, führt jedoch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch. Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung können Sie daher nur noch erwerben, wenn ein Schwerbehindertenausweis i.H. von 50 % vorliegt.
3. Sie sollten einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen u n d
gleichzeitig einen Antrag auf die o.a. Altersrente. Dann wird von Amts wegen geprüft, welche Rente für Sie die günstigere ist.
4. Außerdem sollten Sie einen Antrag auf Zahlung von Arbeitslosengeld unverzüglich stellen, damit eine rechtzeitige Zahlung erfolgen kann. Wichtig: Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiter fortbesteht!
5. Sobald die Agentur für Arbeit die Zahlung aufgenommen hat, können Sie dann entscheiden, welche Sozialleistung für Sie die günstigere Leistung ist - Rente oder Arbeitslosengeld. Für Sie besteht dann auch die Möglichkeit den Rentenantrag wieder zurückzunehmen.