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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente plus Nebenjob?

von Gast170830.05.2017 | 18:30
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4 Antworten

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Hallo Miteinander, ich bin jetzt in Erwerbsminderungsrente und das auf Vollzeit, weil ich arbeitslos bin. Ansonsten hätte ich nur eine Teilrente bekommen. Am Anfang war in meiner Bescheinigung gestanden, dass ich bis zu 450 € dazu verdienen darf, ohne dass sich etwas am Betrag von meiner Rente ändert. Mittlerweile habe ich schon eine Weiterbewilligung bekommen und da habe ich das so verstanden, wenn ich nebenbei arbeite wird der Betrag stoniert. Kann mir da jemand helfen? Ich verstehe das nicht richtig. Schönen Abend

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Solange Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen - auch wegen eines verschlossenen Arbeitsmarktes - dürfen Sie weiterhin geringfügig hinzuverdienen (bis 450.- EUR monatlich), ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenhöhe hat.

Ein zweimaliges Überschreiten bis mtl. 900.- EUR ist unschädlich.

Zum 01.07.2017 ergeben sich zukünftig Änderungen bei der Einkommensanrechnung. Anstelle der bisherigen unschädlichen 450.- EUR -Grenze, gilt dann eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300.- EUR.

Sollten Sie einen Beschäftigung aufnehmen, empfehlen wir Ihnen, sich vorher bei Ihrem Rentenversicherungsträge rückzuversichern/beraten zu lassen.

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3 Antworten

Schorscham 30.05.2017 | 19:31
Ich verstehe auch nicht, was in Ihrem Weiterbewilligungsbescheid stehen soll. Aber unabhängig davon wäre ich als Bezieher einer "Arbeitsmarktrente" mit Hinzuverdiensten sehr vorsichtig, auch wenn (seltsamerweise) bis zu 450 Euro/Monat erlaubt sein können. Das Risiko, dass ein gewissenhafter DRV-Sachbearbeiter aus einem "Minijob" eines Tages einen Teilzeitarbeitsplatz machen könnte, was u.U. den Wegfall der halben Rente bedeuten würde, wäre mir persönlich einfach zu groß. Zumal namhafte Sozialrechtsexperten diese sogenannten "Arbeitsmarktrenten" ohnehin für nicht mehr zeitgemäß halten und für eine ersatzlose Streichung plädieren, weil es nicht die Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung ist, den Arbeitslosen zu einer komfortableren Arbeitslosenunterstützung zu verhelfen. Das ist immer noch die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und/oder der Jobcenter. MfG
W*lfgangam 30.05.2017 | 20:37
Hallo Gast1708, auch bei einer vollen EM-Rente ist ein mtl. Hinzuverdienst von 450 EUR zulässig, der sogar 2x im laufenden Jahr bis zum Doppelten (900 EUR) überschritten werden darf - soweit die Regelung bis 30.06.2017. Ab 01.07.2017 gibt es ein neues Hinzuverdienstrecht, das von der mtl. Hinzuverdienstgrenze auf eine jährliche umstellt = 6300 EUR rentenunschädlich im Jahr möglich, egal, wie die 6300 sich in den 12 Monaten verteilen. Problem EM + Hinzuverdienst: Hinzuverdienst ist zulässig, ABER: die Aufnahme einer Beschäftigung ist dann doch wieder unter den Kriterien der möglichen Erwerbsfähigkeit zu beurteilen (kann ja eigentlich nur noch unter 3 Std. tgl./5 Tage die Woche). Selbst ein Minijob kann dann zu einer spontanen Überprüfung der DRV führen ...kann, nicht muss. Manche sind so 'kaputt', die dürfen auch tgl. 10 Std. malochen, ohne Ihre EM-Rente zu verlieren, weil Sie es auf Kosten der eigenen (Rest)Gesundheit machen. Dann geht die Rente nur über den zu hohen Hinzuverdienst in den Keller. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bei der DRV, was Sie planen, wieviel Verdienst, welche Tätigkeit, welche Arbeitszeiten vorgesehen sind. Dazu sind Sie im Übrigen im Rahmen des Rentenbescheids verpflichtet, auch wenn die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Daher: nicht Bangemachen lassen, Info/Segen der DRV vorher einholen und/oder in die nächste Beratungsstelle damit, um Ihre Fragen aufzuklären. Gruß w.
Werner67am 31.05.2017 | 07:28
Wenn ich das richtig verstehe, bekommen Sie eine Arbeitsmarktrente. Anspruch auf die Arbeitsmarktrente besteht nur, solange Sie nicht oder nur geringfügig arbeiten. Wenn Sie mehr als geringfügig arbeiten (über 450,- EUR), hätten Sie nur noch Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, d.h. auf die halbe Rente. Daran ändert auch das Flexi-Rentengesetz nichts. Die Hinzuverdienstgrenze für die halbe Rente müsste im Bescheid gestanden haben (und die wiederum ändert sich vermutlich mit der Flexi-Rente zum 1. Juli)
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