Solange Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen - auch wegen eines verschlossenen Arbeitsmarktes - dürfen Sie weiterhin geringfügig hinzuverdienen (bis 450.- EUR monatlich), ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenhöhe hat.
Ein zweimaliges Überschreiten bis mtl. 900.- EUR ist unschädlich.
Zum 01.07.2017 ergeben sich zukünftig Änderungen bei der Einkommensanrechnung. Anstelle der bisherigen unschädlichen 450.- EUR -Grenze, gilt dann eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300.- EUR.
Sollten Sie einen Beschäftigung aufnehmen, empfehlen wir Ihnen, sich vorher bei Ihrem Rentenversicherungsträge rückzuversichern/beraten zu lassen.