Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrente + private BU-Rente

von Thorsten02.01.2007 | 10:57
9387 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, habe jetzt schon von mehreren Seiten gehört, dass man wegen des Verbotes der Bereicherung an seinem Gesundheitszustandes (o.ä.) o.g. "Formel" berücksichtigen sollte. Beispiel: 1200 Euro Netto. Erwerbsminderungsrente 500 Euro. Abgeschlossene private BU-Rente: 1600 Euro. Bekommt man die 1600 Euro? Vielen Dank für eure Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Thorsten,

von einer derartigen Formel ist mir nichts bekannt, was aber nicht ausschließen soll, dass in der Versicherungspolice eine Begrenzung beinhaltet sein könnte.

Wenn ich mir aber vorstelle, dass bei Vertragsabschluss weder die spätere Rentenhöhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch der spätere Verdienst bekannt sind, kann ich mir dies nur schwer vorstellen.

5 Antworten

Geiger Irmgardam 02.01.2007 | 13:45
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekomme eine 1/2 EWM-Rente,(Berufsunfähig) und habe vom 07.11.04 bis 06.01.07 ALG I erhalten. Muss ich ab jetzt 1/2 Rentenbeitrag bezahlen, damit keine Rentenlücke entsteht? Bin 57 u. habe 80% Schwerbehinderung seit 1999, ab wann kann ich in volle Rente gehen? Vielen Dank für Ihre Antwort! I. Geiger
Thorstenam 02.01.2007 | 11:03
Ok. Nochmal. Anscheinend mag das Forum keine Sonderzeichen. Also letzter Versuch. Formel lautet: EM-Rente und private BU-Rente sollten zusammen maximal den Wert des letzten Netto-Gehaltes ergeben.
Thorstenam 02.01.2007 | 11:02
Die s.g. Formel lautet: Erwerbsminderungsrente + private BU-Rente
Antoniusam 02.01.2007 | 14:04
Privat dürfen Sie sich so hoch versichern wie Sie wollen. Schließlich zahlen Sie ja auch entsprechende Beiträge. Und die Höhe Ihrer gesetzlichen EM-Rente richtet sich, völlig unabhängig von einer eventuellen privaten BU-Rente, nach Ihren erworbenen Entgeldpunkten zzgl. der Zurechnungszeiten. Eine Anrechnung Ihrer privaten BU-Rente dürfte meines Erachtens nicht erfolgen. Es sei denn, Sie haben eine solche recht merkwürdige Klausel tatsächlich unterschrieben.
Hoppiam 03.01.2007 | 20:53
Wie Antonius oben schon beschrieben, können sie sich privat versichern wie sie wollen. Mir wurde die private BU-Rente nicht bei der gesetzlichen EM-Rente angerechnet. Als ich mich informierte, sagte man mir, daß "die private BU nichts damit zu tun habe."
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026