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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente temporär aufgeben

von auffunddavon08.12.2016 | 10:09
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe eine Frage an den Experten: Ich bin 49 Jahre alt und bekomme seit November 2015 eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente. Leider kann ich von dem Geld plus Minijob nicht gut leben. Ich bin am überlegen, ob ich die Rente aufgebe und versuche, wieder in das Berufsleben einzusteigen. Aber nur aus finanziellen Gründen. Ob ich überhaupt wieder ein Vollzeitjob ausüben kann, ist schwer vorherzusagen. Angenommen, ich versuche es und merke nach einiger Zeit, dass es weiter unmöglich für mich ist, täglich mindestens 8 Stunden zu arbeiten. Meine Frage ist: Gibt es die Möglichkeit, die Rente temporär auszusetzen, um zu versuchen wieder voll zu arbeiten? Oder ist die Erwerbsminderungsrente dann weg und man muß die Rente dann wieder ganz neu beantragen. Beste Grüße T.B

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Sie bekommen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer, weil Ihr Leistungsvermögen auf weniger als drei Stunden täglich herabgesunken ist.

Wenn Sie also gesundheitlich voll eingeschränkt sind und trotz Ihrer Leistungseinschränkungen mehr als 450 Euro monatlich verdienen, wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe und eventuell gar nicht mehr gezahlt.

2. Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

3. Sollte ein Rentenanspruch für eine Rente wegen Erwerbsminderung für einen Zeitraum nicht bestehen, besteht jederzeit, die rechtliche Möglichkeit wiederholt einen Rentenantrag zu stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Es könnten sich ff. Fallgestaltungen ergeben:

1. Der bisherige Leistungsfall liegt durchgehend vor. Sie nehmen eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf und arbeiten auf Kosten Ihrer Gesundheit. Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird weiter geleistet, jedoch unter Berücksichtigung des erzielten Einkommens. Fällt das Einkommen weg, wird die volle Rentenzahlung (wie bisher) wieder aufgenommen. Das erzielte Einkommen wird bei der Nachfolgerente (weiterer Leistungsfall) berücksichtigt.

2. Es tritt eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes ein. Die Rentenzahlung wird z. B. in voller Höhe eingestellt. Die erzielten Arbeitsverdienste werden bei dem weiteren Leistungsfall berücksichtigt. Bei der Beantragung der erneuten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit sind erneut die medizinischen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.

3. Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie diese dem Rentenversicherungsträger anzeigen. Dazu sind Sie auch im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten verpflichtet (siehe Rentenbescheid).

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover gehen und dort den Icon "Suche" anklicken, und dann unter "Beratungsstelle suchen" "Hannover" vorgeben, werden Ihnen die Beratungsstellen im Bereich Hannover angezeigt (anklicken: "Ergebnisse der Beratungsstellensuche anzeigen").

Ob Sie dort eine Beratung auch ohne Angabe Ihres Namens eine Beratung erhalten, müssen Sie dort klären. Allerdings kann ich nur wiederholen, dass Sie verpflichtet sind, die Aufnahme einer Beschäftigung anzuzeigen. Darauf wird man Sie sicherlich auch während der Beratung nochmals hinweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

memyselfam 08.12.2016 | 10:26
entweder, man ist so krank , dass nichts mehr geht oder man ist es nicht! im übrigen kann auch ein em-rentner aufstocken. sorry, wenn du meinst, aus der vollen em-rente raus wieder vollzeit arbeiten zu können, sieht das für mich erst mal eher etwas nach unberechtigterweise em-rente erhalten, aus. aber man kann ja auch mit voller em-rente etwas zuverdienen. dann wird halt die rente gekürzt. entweder man kann noch arbeiten, oder man kann nicht!
memyselfam 08.12.2016 | 11:14
na dann....
auffunddavonam 08.12.2016 | 11:00
Das ist keine Antwort auf meine Frage
Tanja A.am 08.12.2016 | 11:55
Hallo auffunddavon, Ich finde es so beschämend und traurig, dass man überlegen muss wieder Vollzeit arbeiten zu gehen, obwohl man es nicht kann! Die Rente reicht nicht! Die Experten hier im Forum werden Ihnen noch die qualifizierten Antwort geben. Die EWR-Rente muss man nicht aufgeben. Sie wird gekürzt. So ist es bei meiner Mutter gewesen. Liebe Grüsse sendet Dir Regina
=//=am 08.12.2016 | 12:54
Sie bekommen vermutlich die volle unbefristete EM-Rente, weil Ihr Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden abgesunken ist. Geben Sie diese Rente von sich aus auf keinen Fall auf! Ich kann nachvollziehen, dass oftmals die Rente nicht zum Leben reicht. Mein Tipp: versuchen Sie einen LANGSAMEN Einstieg ins Berufsleben, am Besten mit einem Minijob und einer Arbeitszeit von tgl. bis zu 3 Stunden. Dann liegen Sie unter der Hinzuverdienstgrenze. Wenn Sie dann feststellen, dass Sie doch mehr als 3 Stunden arbeiten können, teilen Sie dies der DRV mit. Evtl. arbeiten Sie dann auf Kosten der Restgesundheit und es wird weiterhin die EM-Rente gezahlt. Dies wird - je nach Tätigkeit - vom Ärztlichen Dienst der DRV geprüft. Wenn Sie mehr als 6 Stunden arbeiten (können), besteht natürlich die Möglichkeit, dass Ihnen die Rente entzogen wird. Deshalb nochmals: machen Sie unbedingt zunächst einen Arbeitsversuch, teilen Sie dies unbedingt der DRV mit (die bekommt es sowieso heraus, wenn ein Job angemeldet wird), dann sehen Sie weiter. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
auffunddavonam 09.12.2016 | 09:04
Vielen Dank für Ihre ausführliche Information! Ich habe nur die Befürchtung, dass mir im Falle eines Scheiterns des Wiedereinstieg in das Berufsleben, der Antrag einer erneuten Bewilligung der Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird. Wie wird die Berechnung der Höhe einer erneuten EU Rente nach Bezug einer EU Rente dann erfolgen? Für weitere Auskünfte bin ich Ihnen sehr dankbar! Beste Grüße T.B
auffunddavonam 09.12.2016 | 13:13
Nochmals vielen Dank für Ihre ausführliche Information! Selbstverständlich werde ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und den Rentenversicherungsträger informieren. Mein eventueller, zukünftiger Arbeitgeber darf auf keinen Fall etwas von dem Bezug einer EU Rente erfahren. Sollte das bekannt werden, hat sich das mit dem Job erledigt. Ich würde rechtzeitig mit dem Rentenversicherungsträger persönlich in Kontakt treten, um die Modalitäten einer Beendigung der EU Rente zu besprechen. Beste Grüße T.B
auffunddavonam 12.12.2016 | 13:43
Gibt es die Möglichkeit einer anonymen Beratung der Rentenversicherung? Wenn ja, an wem muss ich mich wenden und wie vereinbare ich einen anonymen Termin? Ich wohne im Großraum Hannover. Über eine Information bin ich sehr dankbar! Beste Grüße T.B.
Fatmaam 10.08.2018 | 11:14
ich habe bis 2012 die volle erwerbsminderungsrente bekommen, aus angst das meine altersrente weniger ausfaellt...habe ich sie einstellen lassen. von 2012 bis 2018 hatee ich einen lebenspartner der uns beide versorgt hat und ich keinen verdienst hatte . leider ist er verstorben. bekomme ich bei erneutem antrag die erwerbsminderungs rente erneut? vielen dank
Fatmaam 10.08.2018 | 11:14
ich habe bis 2012 die volle erwerbsminderungsrente bekommen, aus angst das meine altersrente weniger ausfaellt...habe ich sie einstellen lassen. von 2012 bis 2018 hatee ich einen lebenspartner der uns beide versorgt hat und ich keinen verdienst hatte . leider ist er verstorben. bekomme ich bei erneutem antrag die erwerbsminderungs rente erneut? vielen dank
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