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Erwerbsminderungsrente und Anrechnungszeit

von Sonnenblume11.07.2018 | 12:17
633 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich beziehe Erwerbsminderungsrente auf Zeit noch bis 10/2019. Im Oktober 2017habe ich Pflegegrad 2 bekommen. Sollte ich jetzt bereits einen neuen Antrag stellen und diesen Umstand mittteilen? Und wenn ich einen neuen Antrag stellen muß bekomme ich meinen Anspruch neu berechnet wegen der neuen Anrechnungszeiten die jetzt beschlossen? wurden?

15 Antworten

Sonnenblumeam 11.07.2018 | 14:57
vielen Dank. Ich teile trotzdem nicht diese Ansicht. Ich stelle regelmäßig keinen Verlängerungsantragsondern beantrage die EM Rente neu. Darin besteht für mich der feine Unterschied. ....die Zeitrente läuft aus...ohne das es einer weiteren Mitteilung bedarf. Auf dem Antragsformualar steht Antrag, nicht Antrag auf Verlängerung...
Marcoam 11.07.2018 | 15:36
Zitat von Sonnenblume anzeigenausblenden
Daher ist es so schwer mit rechtsunkundigen über Gesetze zu diskutieren. Es ist völlig unerheblich wie sie die Verlängerung nennen und ob Sie der DRV und dem Gesetzgeber ein Schnippchen schlagen wollen und Neuantrag draufpinseln oder anstatt den 120er für Verlängerung nehmen einen Neuantrag ausfüllen. Es ist nur relevant was faktisch also tatsächlich vorliegt und das ist eine VERLÄNGERUNG und kein Neuantrag. Weiterhin spricht der Gesetzentwurf von RENTENZUGÄNGEN ab 1. Januar 2018. Du bist kein Rentenzugang, da du bereits Rente beziehst.
-am 11.07.2018 | 12:47
´ Hallo Sonnenblume, sofern Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen und sich nach Bewilligung Ihrer Rente der gesundheitliche Zustand verschlechtert hat, sollten Sie einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Sofern die Voraussetzungen dieser Rente vorliegen, würde die Rente nach aktueller Rechtslage, d.h. ggf. unter Berücksichtigung der verlängerten Zurechnungszeit, berechnet werden. Wenn Sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, können Sie Ihrem Rententräger Ihren Pflegegrad mitteilen. Über die Weitergewährung Ihrer befristeten Rente wird regelmäßig jedoch erst nächstes Jahr entschieden werden. Sofern dann über den 31.10.2019 weiterhin volle Erwerbsminderung vorliegt, wird Ihre Rente jedoch nicht neu berechnet, da die von Ihnen angesprochene Rechtsänderung (Verlängerung der Zurechnungszeit) erst bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2018 Anwendung findet. Da Sie bereits laufend Rente beziehen, lag Ihr Rentenbeginn vermutlich schon vor 2018.
Sonnenblumeam 11.07.2018 | 13:44
Es ist richtig, daß ich die Erwrbsminderungsrente (volle)schon länger befristet beziehe. Aber es bedarf regelmäßig eines Neuantrages. Die Neuberechnung nach den neueen Bestimmungen sollte deshalb meines Erachtens schon berücksichtigt werden müssen.Schließlich handelt es sich nicht um eine unbefristete Erwerbsminderungsrente.Da würde ich einsehen müssen, daß eine Berücksichtigung nicht erfolgt. Wohin kann ich mich wenden um diese Frage, die nicht nur mich betreffen könnte,eindeutig zu klären? Vielen Dank für weitere Antworten.
-am 11.07.2018 | 14:18
Zitat von Sonnenblume anzeigenausblenden
Hallo Sonnenblume, gem. § 102 Abs.5 SGB VI werden "Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ... auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn." Da die gesetzliche Neuregelung hinsichtlich des Endes der Zurechnungszeit auf das Jahr des Rentenbeginns abstellt, kann aufgrund der o.g. Regelung in Ihrem Fall die Rechtsänderung nicht berücksichtigt werden. Gern können Sie sich für weitere Fragen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort wenden.
Fastrentneram 11.07.2018 | 14:21
Die Zurechnungszeit richtet sich nach dem Rentenbeginn gem. § 59 SGB VI i.V.m. § 253a SGB VI. In Ihrem Fall liegt dieser vor 2018. Ein Verlängerungsantrag bewirkt keinen neuen Rentenbeginn!
Hans Huberam 11.07.2018 | 17:42
Daher ist es so schwer mit rechtsunkundigen über Gesetze zu diskutieren. Wir sind zwar rechtsunkundig aber trotzdem sagt der gesunde Menschenverstand das diese neuen Gesetzte ungerecht sind. Wie soll jemand verstehen das gesagt wird das z.B. 900 € nicht zum leben reichen und deshalb man die Zurechnungszeit erhöht aber derjenige der zuvor 900 € hatte nach der Gesetzänderung immer noch 900 € hat. Sein Nachbar der das Glück hatte bei gleicher Ausbildung und Arbeit aber einen besser bezahlten Job zu haben bekommt dagegen zu seiner eh schon höheren Erwerbsminderungsrente nochmal 2 Jahre mehr Zurechnungszeit da er 1 Monat später erkrankt ist.
Doretta W.am 11.07.2018 | 18:31
Sie (oder ein Namensvetter) haben z.B. mal in einem früheren Beitrag behauptet, dass eine Erkrankung oder Behinderung, die nicht für eine reguläre EM-Rente ausreicht, trotzdem für eine Arbeitsmarktrente reichen könnte. Daraufhin wurden Sie dahingehend belehrt, dass der Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine wesentliche Voraussetzung für eine Arbeitsmarktrente ist. Und dann war da noch mal was zum Thema Krankengeld, wo Sie sich auch etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt hatten. Aber wie bereits erwähnt, kann das ja auch ein "Namensvetter" von Ihnen geschrieben haben. Nachprüfen kann das eh niemand....
KSCam 11.07.2018 | 19:00
Liebe Sonnenblume, es kommt häufig vor, dass das was man sich wünscht und gern hätte nicht möglich ist, weil im Gesetz dafür schlicht und ergreifend was anderes vorgesehen ist. Das Leben ist nun mal weder Wunschkonzert noch Ponyhof. So gesehen haben Sie mit Ihrem Wunsch realistisch gesehen keine Chance. Wenn Sie das mir und dem Experten (und anderen) partout nicht gluben wollen, ist es doch ganz einfach: Sie stellen Ihren Antrag - wie Sie den nennen wollen ist egal - und warten die DRV Entscheidung ab. Sind Sie mit dieser nicht einverstanden, bleibt der Rechtsweg über Widerspruch, Klage, Berufung und Co - meinetwegen bis zur höchstrichterlichen Instanz. Und wenn Ihnen die deutschen Gerichte nicht Recht geben, können Sie es ja auch beim Europäischen Gerichtshof versuchen. Vielleicht finden Sie irgendeinen Richter der Ihre Ansicht teilt, berichten Sie dann bitte so in 10 Jahren von Ihren Erfolgen. Viel Freude beim Kampf mit Windmühlen.......
Hans Huberam 11.07.2018 | 19:57
Es steht Ihnen natürlich frei, Ihren örtlichen Volksvertreter mit Ihrer Meinung zu konfrontieren und seine Entscheidungen zu Gesetzesvorhaben in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Gruß w.
Das habe ich schon versucht aber diese Leuten geht es nur um die eigenen Interessen wo noch mehr Geld zu holen ist und das auch ihre Pensionen höher werden. Dem kleine Mann wird nur kurz vor den Wahlen weisgemacht man tue etwas für ihn und dann kommen eben solche ungerechte Gesetze wie die unterschiedlichen Zurechnungszeiten heraus.
W*lfgangam 11.07.2018 | 19:26
Zitat von Hans Huber anzeigenausblenden
:-)))) ...über Recht und Unrecht entscheidet nicht Ihr Verstand (schon gar nicht ohne juristische Aufwertung ;-)), da gibt es andere /Behörden /Gerichte, die Ihnen diese Entscheidung abnehmen und ggf. korrigierend eingreifen - bis auf gewisse Staaten, in denen Sie nicht wirkliche rechts(un)sicher leben möchten ... Der 'gesunde Menschenverstand' wird Ihnen sicher auch suggerieren, dass es - wenn mal ein Pfurz ungesund zum Himmel stinkt - im Sinne des Gemeinwesens Volksbefragungen mit bindender Entscheidungsgewalt geben sollte ...na, dann gute Nacht Marie ;-) Es steht Ihnen natürlich frei, Ihren örtlichen Volksvertreter mit Ihrer Meinung zu konfrontieren und seine Entscheidungen zu Gesetzesvorhaben in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Gruß w.
Sonnenblumeam 11.07.2018 | 20:20
Also, erstmal vielen Dank dafür, daß sich so viele hier Gedanken machen. Klar weiß ich um die Gesetzgebung, die unbedingt ungerecht ist. Gedanklich zumindest, denn so lange eine Rente auf Zeit immer wieder nur befristet ist. Gibt es einen Anfang und ein Ende.Somit sollte jedesmal wenn Gesetzesänderungen anstehen, diese auch mit berücksichtigt werden. Es wird viele Erwerbsminderungsrentner geben, die das genauso sehen wie ich. Ich weiß, daß die DRV nach dem Gesetz der Politik handeln muß. Die politik erläßt ja regelmäßig Gesetze, die man ziehen kann wie ein Gummiband. Eindeutig ist nie etwas geregelt, weil man sich zu wenig Mühe macht. In diesem Sinne nochmals an Alle vielen Dank.
KSCam 11.07.2018 | 20:54
Würden Sie die Neuberechnung auch fordern, wenn es kurz vor einem Verlängerungsantrag eine Gesetzesänderung gäbe, die Ihre Rente mindern würde? Oder wäre dann natürlich alles ganz anders? Nur so ne Idee
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