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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Gründungszuschuss

von Claudia 15.05.2017 | 13:53
1301 Ansichten
2 Antworten

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hallo, mir wurde rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen und ich soll nun angaben zu allen Einkünften aus diesem Zeitraum machen. Ich habe mich zwischenzeitlich selbständig gemacht, da ich nur so in der Lage bin, Geld zu verdienen (benötige ständig Pausen, das geht fest angestellt einfach nicht). Nun wird da gefragt, ob ich einen Gründungszuschuss erhalten habe und ich bin aus allen Wolken gefallen. ich habe diesen bereits verwendet und mir ist von diversen offiziellen Seiten versichert worden, dass dieser weder für die Steuer relevant ist noch Krankenkassenbeiträge darauf entfallen etc. Daher habe ich natürlich in keiner Form eine Rücklage für irgendwelche Abzüge von diesen Zahlungen gebildet. Wird dieser nun etwa mit der Rente verrechnet oder was hat es damit auf sich? Ich frage das hier im Forum, weil die Bearbeitungszeit so dermaßen lang ist, dass ich denke, hier schneller eine Antwort zu erhalten. Gruss Claudia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.05.2017 | 15:29

Hallo Claudia,

Personen, die sich aus einer vorherigen Arbeitslosigkeit selbstständig machen, erhalten zur Sicherung des Lebensunterhaltes einen Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit. Die Dauer beläuft sich auf insgesamt 15 Monate. Die 15 Monate sind in 2 Föderphasen einzuteilen, wobei sich die erste Förderphase auf 6 Monate und die 2. Förderphase auf 9 Monate beläuft. In der ersten Phase wird die Leistung aus dem bisherigen Arbeitslosengeld bemessen zuzüglich einer Pauschale von 300 EUR mtl. Hier wird nur das Bemessungsentgelt aus dem Arbeitslosengeld als Einkommen angerechnet.

In der 2. Förderphase wird nur ein Zuschuss in Höhe von 300 EUR gewährt, der voll als Einkommen auf die parallel bezogene Rente anzurechnen ist. Darüber hinaus sind auch die Einnahmen aus der Selbstständigkeit dem Einkommen hinzuzurechnen.

1 Antworten

Clauidaam 15.05.2017 | 22:17
hallo, danke für den hinweis, bei mir geht es um die förderung in den ersten sechs monaten, die dann wohl nicht von belang für die rente ist, wenn ich das richtig verstanden habe. diese unterscheidung war mir natürlich nicht bekannt (wohl aber das mit den 300 euro monatlich, die man nach sechs monaten je nach geschäftsentwicklung bekommt oder nicht).
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