Hallo Claudia,
Personen, die sich aus einer vorherigen Arbeitslosigkeit selbstständig machen, erhalten zur Sicherung des Lebensunterhaltes einen Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit. Die Dauer beläuft sich auf insgesamt 15 Monate. Die 15 Monate sind in 2 Föderphasen einzuteilen, wobei sich die erste Förderphase auf 6 Monate und die 2. Förderphase auf 9 Monate beläuft. In der ersten Phase wird die Leistung aus dem bisherigen Arbeitslosengeld bemessen zuzüglich einer Pauschale von 300 EUR mtl. Hier wird nur das Bemessungsentgelt aus dem Arbeitslosengeld als Einkommen angerechnet.
In der 2. Förderphase wird nur ein Zuschuss in Höhe von 300 EUR gewährt, der voll als Einkommen auf die parallel bezogene Rente anzurechnen ist. Darüber hinaus sind auch die Einnahmen aus der Selbstständigkeit dem Einkommen hinzuzurechnen.