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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Hartz IV geht das Fragezeichen

von Sabine***26.01.2017 | 19:00
1568 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen ich soll Erwerbsminderungsrente bekommen diese fällt aber nicht besonders hoch aus, da müsste ich Aufstockung mit Hartz IV was genau kommt auf mich zu könnt ihr mir das so sagen? Und was passiert wenn ich die Erwerbsminderungsrente ablehnen, kann mir dann das Hartz IV gestrichen werden? Und bei Erwerbsminderung Rente und Hartz IV kann ich dann einen Minijob ausüben und wird mir dann alles angerechnet und bleibt mir dann von meinem verdienten Geld gar nichts mehr über?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine, die Beiträge von „W*lfgang“ und „Andr*as“ dürften alle Varianten abdecken und dem schließen wir uns an. Viel Glück!

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5 Antworten

W*lfgangam 26.01.2017 | 19:33
Hallo Sabine, EM-Rente und (aufstockend) ALG2 gibt es wenn Sie nur - teilweise EM sind, - volle befristete EM aus Arbeitsmarktgründen erhalten, - volle unbefristete EM und weiterhin in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Na, wenn EM-Rente abgelehnt wird, gelten Sie – wie bisher – weiterhin als voll erwerbsfähig, was soll sich da ändern? Das Jobcenter wird die Leistungen weiterzahlen und Sie auch weiterhin zur Mitwirkung ermuntern ;-) Ein Minijob ist bei einer EM-Rente zulässig. Solange Sie aber ergänzende bedürftigkeitsabhängige Leistungen erhalten, sei es ALG 2, Sozialhilfe, Grundsicherung, ist das selbst erzielte Einkommen natürlich gegenzurechnen ...etwaige Einkommensfreibeträge erfragen Sie bei den jeweiligen Leistungsträgern. > bleibt mir dann von meinem verdienten Geld gar nichts mehr über? Doch, dann, wenn Sie die Grenze überschreiten, wo ergänzende Leistungen nur noch teilweise/gar nicht mehr erforderlich sind. Gruß w.
Krustyam 26.01.2017 | 19:29
Das ALG 2 ist eine Leistung für Erwerbsfähige.Wenn Sie EM-Rente beziehen gibt es andere Möglichkeiten,um Ihren Lebensunterhalt zu sichern,je nachdem ob die Rente befristet oder schon auf Dauer ist.Bei einer Teilweisen EM bestünde Anspruch auf ALG 2 unter Anrechnung der Rente.Sind Sie Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mit voller EM erhalten Sie Sozialgeld ebenfalls vom Jobcenter.Ansonsten Sozialhilfe nach SGB XII.-Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung(bei dauerhafter EM)Machen Sie sich also keine Sorgen,in Deutschland wird niemand schlecht leben müssen.
Andr*asam 26.01.2017 | 20:50
Mit der vollen unbefristeten EM hat man Anspruch auf Leistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII (§ 41 SGB XII). Damit besteht nach § 19 SGB II kein Anspruch mehr auf ALG II: "Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben." Eventuell war ja die _befristete_ volle EM gemeint.
GroKoam 27.01.2017 | 08:03
Geh arbeiten und alle Fragen lösen sich auf.
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