Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

von Jürgen03.10.2019 | 12:43
103 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Leider ist mein Beitrag vom 14.06.2019 11:43 und die hilfreiche Antwort des Experten vom selben Tag offenbar schon gelöscht worden. Warum eigentlich? Werden Fehler der DRV im Forum nicht gerne weiter behandelt? Oder sollen die user nicht erfahren, dass teilweise EM-Renten höher sein können als volle EM-Renten? Hier jedenfalls das Ergebnis: Der Versicherungsträger hat rückwirkend ab Juli 2017 statt der vollen EM-Rente von lediglich 1,13 € nunmehr eine teilweise EM-Rente in Höhe von 682,68 € mit einer Nachzahlung von über 13.000 € bewilligt. Nochmals Dank an den Experten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

Deine Anfrage vom 14.06.2019 wurde nicht gelöscht!

14.06.2019, 11:43

von

Jürgen

Ich beziehe seit Februar 2015 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bereits seit 2016 wird die Rente wegen Hinzuverdienstes nur noch als Teilrente geleistet. Die Rentenberechtigung wurde bereits überprüft, ich bin weiterhin voll erwerbsgemindert. Ab Juli 2019 wird meine monatliche volle EM-Rente von eigentlich 1365,63 € laut neuestem Bescheid wegen des Hinzuverdienstes nur noch 1,13 € betragen, was nicht zu beanstanden ist.

Im ersten Bescheid stand, dass bei Anspruch auf mehrere Renten nur die höchste geleistet wird, das war seinerzeit die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Im neuesten Bescheid wird die Höhe einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gar nicht angesprochen.

Wenn ich richtig informiert bin, gibt es aber doch für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung erheblich höhere Freibeträge, die sogar den höchsten Entgeltpunktwert in den letzten 15 Jahren berücksichtigen (bei mir = 2,1242). Nach meiner Berechnung ergäbe das einen kalenderjährlichen Freibetrag von 64.316,16 €, den ich mit dem kalenderjährlichen Hinzuverdienst nicht überschreite. Dann müsste doch die teilweise Erwerbsminderungsrente 682,82 € betragen.

Ich frage mich jetzt, ob die „höchste Rente“ nicht von Amts wegen berücksichtigt werden müsste, da andere Betroffene vielleicht gar nicht diese Regelung kennen. Oder muss ich einen Antrag stellen?

14.06.2019, 12:46

Experten-Antwort

Guten Tag Jürgen,

Ihre Überlegungen sind zutreffend.

Enthält der aktuelle Bescheid über die Rente wegen voller Erwerbsminderung keine Hinweise, dass die alternative Zahlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ebenfalls geprüft wurde?

Sollten diese Hinweise fehlen, empfiehlt es sich diesen Bescheid vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüfen zu lassen. Sollte die Widerspruchsfrist für den aktuellen Bescheid noch nicht abgelaufen sein, sollte dies in Form eines Widerspruchs mit der entsprechenden Begründung geschehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Kaiseram 03.10.2019 | 14:59
Glückwunsch!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026