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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Pflege von Angehörigen

von Rainer21.05.2019 | 13:36
604 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, seit 2 Jahren erhalte ich eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und bekomme zusätlich noch eine Betriebsrente.Steuerpflichtig bin ich mit diesem Einkommen nicht. Meine Mutter ist pflegebedürftig mit Plegegrad 3. Von meiner Krankenkasse habe ich nun ein Schreiben bekommen indem es um die Sozialversicherungspflicht und somit auch um Rentenbeiträge der Krankenkasse an die Rentenversicherung für diese Pflegetätigkeit. Meine Frage: Darf ich diese Pflegetätigkeit trotz meiner Erwerbsminderung ausüben( 10-12Stunden wöchentlich) oder bringe ich meine Rente in Gefahr? Kann ich meine Rente erhöhen da die Krankenkasse ja Beitäge zur Rentenversicherung leistet ? Ich bin 55 Jahre alt und seit 2 Jahren Erwerbsunfähig. Liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.05.2019 | 15:45

Hallo User Rainer,

die Pflege hat keine negativen Auswirkungen auf Ihre Erwerbsminderungsrente. Solange Sie die Person in häuslicher Umgebung mind. 10 Stunden die Woche pflegen, muss die Pflegekasse für Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Diese Beiträge wirken sich ab Regelaltersgrenze bei Ihnen aus.

4 Antworten

Pflegeam 21.05.2019 | 14:14
War gefühlt schon hundertfach Thema in diesem Forum. Ihre Pflegeleistung hat keinen Einfluss auf die Weitergewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente und die Pflegebeiträge wirken sich frühestens ab Beginn einer Altersrente aus.
Rainer am 21.05.2019 | 17:45
Vielen Dank für die Antworten
Martaam 22.05.2019 | 15:13
Guten Tag ich erhalte eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente . Meine Mutter war pflegebedürftig mit Plegegrad 3. und ich habe sie 5 Jahren lang gepflegt ,leider ist sie vor 6 Monaten verstorben. Kann ich meine Rente früher erhöhen weil die Krankenkasse ja Beitäge zur Rentenversicherung leistete ? Ich bin 62 Jahre alt und seit 2004 Jahren Erwerbsunfähig. Meine Regelrente beginnt erst mit 65 Jahren - kann ich schon mit 63 die Altersrente vorziehen ( beantragen ), damit ich die extra - Pflegerente früher bekommen kann ? Oder wird das meiner jetzigen Rente finaziel schaden ? Liebe Grüße Marta
W°lfgangam 22.05.2019 | 22:19
Hallo Marta, natürlich können Sie die Altersrente sofort 'vorziehen', sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis UND 35 Versicherungsjahre haben - die Rentenbezugszeit und die Pflegetätigkeit wird zusätzlich auf die 35 Jahre angerechnet. Haben nur die 35 Jahre, aber keinen Schwerbehindertenausweis, kann die Altersrente erst mit 63 beginnen. Also, ab in die nächste Beratungsstelle und informieren - vorsorglich gleich einen Termin zwecks 'Umwandlung' von EM-Rente in Altersrente absprechen, damit Ihnen ggf. eine Rentennachzahlung nicht entgeht. Gruß w.
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