Hallo User Rainer,
die Pflege hat keine negativen Auswirkungen auf Ihre Erwerbsminderungsrente. Solange Sie die Person in häuslicher Umgebung mind. 10 Stunden die Woche pflegen, muss die Pflegekasse für Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Diese Beiträge wirken sich ab Regelaltersgrenze bei Ihnen aus.