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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Reha

von Sole11.05.2015 | 20:28
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4 Antworten

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Ich habe Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und werde sicherlich zu einem Gutachter eingeladen, der mir dann gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente" eine Reha-Maßnahme vorgeben wird. Macht es Sinn, jetzt schon einen Antrag auf Reha zu stellen? Kann der Rehabericht dann das Gutachten ersetzen? Kann man mit einer Reha das Verfahren "beschleunigen"? VG Sole

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Infolge Ihres Rentenantrags wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob eine Reha angezeigt ist. Hierfür müssen Sie keinen weiteren Antrag stellen. Das Verfahren würde sich nicht beschleunigen. Auch wenn Sie eine Reha durchführen, werden sicher Gutachten notwendig sein, um Ihre Erwerbsfähigkeit einschätzen zu können.

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3 Antworten

W*lfgangam 11.05.2015 | 20:48
Hallo Sole, wenn es für die DRV 'Sinn macht'/Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten/zu verbessern, Sie ggf. in die Reha zu schicken/bei gestelltem EM-Antrag, werden die von ganz allein drauf kommen ;-) ...abwarten! Ein zeitgleicher Reha-Antrag führt sicher nicht zur Beschleunigung des Rentenverfahrens - die Notwendigkeit dazu wird bereits im Rahmen des Rentenverfahren entschieden. Gruß w.
Andr*asam 11.05.2015 | 21:09
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Rehabericht weder ein Gutachten ersetzen kann, noch beschleunigend wirkt. Ich bin arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden und befinde mich im Widerspruchsverfahren wegen eines ablehnenden Rentenbescheids.
Silviaam 12.05.2015 | 00:38
Das vorrangige Ziel einer Rehabilitation ist es, die unter den Folgen von Krankheit oder Behinderung leidende Person so weit wie möglich wieder in ihren körperlichen, geistigen oder sozialen Zustand zu versetzen und/oder die Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren, sodass dem Betroffenen ermöglicht wird, möglichst ein selbständiges Leben zu führen und auch aktiv am Berufsleben teilzunehmen. „Minderung der Erwerbsfähigkeit” bedeutet, dass ein durch Krankheiten und/oder Behinderungen Betroffener in seiner Fähigkeit seinen Lebensunterhalt mit einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen, teilweise oder ganz eingeschränkt ist. Ich nehme an, den EM-Rentenantrag haben Sie gestellt, weil Sie sich zur Zeit gesundheitlich ausserstande sehen vollschichtig beruflich tätig zu sein. Einen Rehaantrag von alleine zu stellen würde bedeuten/signalisieren, dass Sie selber sich noch nicht in dem Mass erwerbsgemindert einschätzen und durch eine Rehabilitationsmaßnahme ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren versuchen wollen. Das herauszufinden, in welchem gesundheitlichen Status Sie zur Zeit und für die Zukunft erwartend stehen, wird mit dem Rentenantrag nun anhand Ihrer Krankenakte/Befundberichte auswertend ggf. gutachterlich oder rehabilitativ erfolgen. Sie haben mit dem Stellen des Rentenantrags bereits dargelegt, dass Sie sich als erwerbsgemindert sehen, sonst hätten Sie ja eher einen Rehaantrag stellen können, wenn Sie sich als noch rehabilitationswürdig ansehen. Von daher meine Frage: was bezwecken Sie jetzt im Nachhinein noch mit dem "Vorgreifenwollen" eines Reha vor Rente-Antrags nach bereits gestelltem Rentenantrag, über deren Sinn und Aussicht auf Erfolg einer Rehabilitation automatisch im Antragsverfahren nun eh entschieden wird? Ein Rehabericht kann gutachterliche Verwendung/Charakter haben, bedeutet jedoch nicht, dass abschließend dadurch keine weiteren Begutachtungen auf diverse Fachgebietsebenen mehr erfolgen. Wie W*lfgang bereits schrieb: ABWARTEN!
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