Infolge Ihres Rentenantrags wird Ihr Rentenversicherungsträger prüfen, ob eine Reha angezeigt ist. Hierfür müssen Sie keinen weiteren Antrag stellen. Das Verfahren würde sich nicht beschleunigen. Auch wenn Sie eine Reha durchführen, werden sicher Gutachten notwendig sein, um Ihre Erwerbsfähigkeit einschätzen zu können.