Hallo Domian,
bei einer Erwerbsminderungsrente werden nur Einkünfte, die Sie selbst verdienen (Lohn, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Abgeordnetenbezüge und ähnliches) und Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Alogeld...) angerechnet. Eine Schenkung oder die Einnahmen (Zinsen) daraus haben keine Bedeutung für die Rente.