Hallo Justine,
normalerweise sollte der Grad der Schwerbehinderung keinen Einfluss auf die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers gehabt haben. Allerdings mit absoluter Sicherheit kann hier im Forum keine Aussage getroffen werden. Insbesondere, wenn hierdurch eventuelle Diagnosen, die für die Entscheidung von Bedeutung gewesen wären keine Berücksichtigung gefunden haben. Also im Zweifel teilen sie Ihrem Rentenversicherungsträger ruhig mit, dass Sie einen solchen Ausweis mit 50 Prozent haben.
An W*lfgang möchten wir noch den Hinweis geben, allzu gerne hätten wir seinem Beitrag einfach zugestimmt. Allerdings beträgt der Zugangsfaktor bei Bestandrenten für die Mütterrente immer 1,0. Was Sie meinten war dann doch wohl eher der Rentenartfaktor. Dann stimmen wir auch den angegebenen Werten wieder zu.