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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung

von Justine13.10.2014 | 12:47
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7 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 2007 eine Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung. Seit 2006 bin ich Inhaberin eines Schwerbehinderungsausweises mit 50% Behinderung. Dies habe ich bei Antragstellung der Rente nicht angegeben. Nun meinte ein Bekannter, das könne doch für die Berechnung der Rente relevant sein. Im Bescheid wird bis zum 60. Geburtstag zugerechnet, dann wird der Zugangsfaktor aber um 0,108 für 3 Jahre vermindert. So werden meine persönlichen Entgeltpunkte incl. Kindererziehung mit 0,892 multipliziert. Würde sich diese Rechnung mit Schwerbehinderung ändern? Wann kann ich normale Altersrente beantragen und wird dann auch der Faktor um 0,108 gemindert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Justine,

normalerweise sollte der Grad der Schwerbehinderung keinen Einfluss auf die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers gehabt haben. Allerdings mit absoluter Sicherheit kann hier im Forum keine Aussage getroffen werden. Insbesondere, wenn hierdurch eventuelle Diagnosen, die für die Entscheidung von Bedeutung gewesen wären keine Berücksichtigung gefunden haben. Also im Zweifel teilen sie Ihrem Rentenversicherungsträger ruhig mit, dass Sie einen solchen Ausweis mit 50 Prozent haben.

An W*lfgang möchten wir noch den Hinweis geben, allzu gerne hätten wir seinem Beitrag einfach zugestimmt. Allerdings beträgt der Zugangsfaktor bei Bestandrenten für die Mütterrente immer 1,0. Was Sie meinten war dann doch wohl eher der Rentenartfaktor. Dann stimmen wir auch den angegebenen Werten wieder zu.

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6 Antworten

Kai-Uweam 13.10.2014 | 13:35
Schwerbehinderung wirkt sich nicht auf die Berechnung der teilweisen EM-Rente aus. Die Hälfte der von Ihnen bisher erlangten Entgeltpunkte behält den Faktor 0,892. Zur weiteren Rentenauskunft/-Berechnung kann so keine Info gegeben werden. Dazu sind weitere Angaben nötig. Ihr Geburtsjahr/Monat? Wie viele Wartezeitmonate werden bei Ihnen bereits angerechnet?
Justineam 13.10.2014 | 15:02
Das Geburtsdatum ist Februar 1960. Im Bescheid wurden von 04.2007 bis 02.2020 155 Monate zugerechnet.
Herz1952am 13.10.2014 | 17:48
Hallo Justine, kann es sein, dass Ihnen noch die "Mütterrente" zusteht? Diese würde dann erst bei Beginn der regulären Altersgrenze bezahlt, ohne Abzug.
W*lfgangam 13.10.2014 | 19:38
Ergänzend: Sie/die Mütterrente würde ab 01.07.2014 mit dem halben Zugangsfaktor (0,5) zu berücksichtigen sein - ohne Abschlag. Da es sich um bereits anerkannte Kindererziehungszeiten in einer laufenden Rente handelt, werden nur die Zugangsfaktoren angewendet (wie z. B. bei Hinterbliebenenrenten 0,6 0,55, 0,2 0,1), nicht aber die individuellen Abschläge, auch keine Kürzungen im Rahmen von FRG-Zeiten auf 60 %. Gruß w.
Justineam 14.10.2014 | 12:08
Vielen Dank für die Antworten, ich werde eine Kopie des Ausweises zur DRV schicken.
W*lfgangam 14.10.2014 | 18:44
...habe ich da gestern wirklich vom reduzierten 'Zugangsfaktor' geschrieben? - peinlich ;-) Danke für die Korrektur. Gruß w.
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