Hallo summerbee74,
bei einem Beamten-Sterbegeld handelt es sich nicht um Hinzuverdienst, es wird somit nicht auf eine EM-Rente angerechnet.
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Hallo summerbee74,
bei einem Beamten-Sterbegeld handelt es sich nicht um Hinzuverdienst, es wird somit nicht auf eine EM-Rente angerechnet.
Neidisch? Hat es für die Beamtenlaufbahn bei Ihnen nicht gereicht? Genau das sind häufig die Personen, die gern eine Neiddebatte führen wollen. Wird aber auch bei Ihnen zu nichts führen.Vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Frage! Freundliche GrüßeSauber da schaut der dumme Michel aber blöd aus der Wäsche....Beamte haben Anspruch auf Sterbegeld.....ich bin sprachlos....wo der Michel ja für diesen Fall noch fast einen Kredit aufnehmen muss....
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