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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente vor Aussteuerung oder danach beantragen

von Silvi31.10.2018 | 11:04
4131 Ansichten
12 Antworten

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Hallo, ich werde in 2 Monaten von der Krankenkasse ausgesteuert. Anschließend habe ich Anspruch auf ALG1. Gibt es einen rechtlichen) Unterschied, ob ich die Erwerbsminderungsrente noch während der Krankengeldzahlung beantrage oder erst nachdem ich micht arbeitslos gemeldet habe (Nahtlosigkeit)? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.11.2018 | 09:58

Hallo Silvi,

rechtlich gesehen spielt es keine Rolle ob Sie einen Rentenantrag während des Kranken- oder während des Arbeitslosengeldbezuges stellen.

Aus eigenem Interesse sollten Sie die verschiedenen Leistungshöhen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente) im Auge behalten. Bei Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente bestehen keine Kranken-/Arbeitslosengeldansprüche mehr. Falls diese Leistungen höher sind, kann man sich mit einer Antragstellung auch ein wenig zurückhalten und erst noch die finanziell günstigere Leistung in Anspruch nehmen.

Das Risiko, dass ein Rentenantrag abgelehnt und Sie nach Aussteuerung bei der Krankenkasse und beim Arbeitsamt letztlich AloGeld II beantragen müssen, ist potenziell da und kann durch den Zeitpunkt einer Antragstellung nicht wirklich verhindert werden.

11 Antworten

Schorscham 31.10.2018 | 11:49
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" besteht unabhängig vom Antragszeitraum so lange, bis rechtswirsam über den Rentenantrag entschieden wurde aber längstens bis zur individuellen Anspruchsdauer. Im eigenen Interesse sollten Sie den EM-Rentenantrag so schnell wie möglich stellen, damit Sie im Falle einer verzögerten Bearbeitung nicht zum Sozialfall werden. Wenn erst der mühsame Klageweg beschritten werden muss, sind zwei Jahre Wartezeit nicht unüblich. MfG
Silviam 01.11.2018 | 17:29
Vielen Dank für Ihre Beantwortungen!
Danielaam 02.11.2018 | 17:59
Oft hast du die Auswahl gar nicht. Ich musste schon nach nur 4 Monaten Krankengeld zur Reha und bekam danach gleich Erwerbsminderungsrente. Ich konnte weder Krankengeld noch Alg1 aufbrauchen und hab dadurch den Vorteil, das es noch da ist für die Zeit nach der Erwerbsminderungsrente. Deshalb kann ich den Experten nicht so ganz zustimmen, da es Sinn macht, nicht Zuviel vom Alg1 aufzubrauchen, damit man für die Zeit danach noch welches hat. Ich würde gleich am Anfang des Alg1 Bezugs den Antrag stellen, denn der dauert wenn es perfekt und glatt läuft trotzdem schon 3-6 Monate, eher länger.
Claudia am 07.11.2018 | 17:47
Hallo, ich bin jetzt fast ein Jahr krankgeschrieben und werde es wohl auch weiter sein. Meine 78 Monate bis zu Aussteuerung gehen schnell ins Land. Das heißt, ich müsste um Alg1 noch zu sichern, mich erst erwerbsunfähig sprich Erwerbminderungsrente beantragen, weil die Anträge bis sie evtl.durch sind lange dauern könnten?! Habe ich das richtig verstanden?
DRVam 08.11.2018 | 13:29
Zitat von Claudia anzeigen
Wenn Sie durch die Krankenkasse bisher noch nicht zu Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, sollten Sie sich 4 Wochen vor der Aussteuerung durch die Krankenkasse bei der AfA melden und Arbeitslosengeld beantragen. Ob Sie im Vorfeld schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen sollten, hängt davon ab, ob das Arbeitslosengeld geringer oder höher als die zu erwartende Erwerbsminderungsrente ist.
Claudia am 15.11.2018 | 14:08
Hallo und vielen Dank erstmal für die Antwort. Wie und woher erfahre ich, wie hoch meine Erwerbminderungsrente ausfallen würde?! MfG Claudia
DRVam 15.11.2018 | 15:47
Wie und woher erfahre ich, wie hoch meine Erwerbminderungsrente ausfallen würde?!
Siehe dort, ab Seite 34: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl… Danke meinem Namensnachäffer. Sind Sie zu faul oder zu dumm sich einen eigenen Namen zu suchen?
Kaiseram 15.11.2018 | 15:54
Zitat von Schorsch anzeigen
Hallo, ich werde in 2 Monaten von der Krankenkasse ausgesteuert. Anschließend habe ich Anspruch auf ALG1. Gibt es einen rechtlichen) Unterschied, ob ich die Erwerbsminderungsrente noch während der Krankengeldzahlung beantrage oder erst nachdem ich micht arbeitslos gemeldet habe (Nahtlosigkeit)?
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" besteht unabhängig vom Antragszeitraum so lange, bis rechtswirsam über den Rentenantrag entschieden wurde aber längstens bis zur individuellen Anspruchsdauer. Im eigenen Interesse sollten Sie den EM-Rentenantrag so schnell wie möglich stellen, damit Sie im Falle einer verzögerten Bearbeitung nicht zum Sozialfall werden. Wenn erst der mühsame Klageweg beschritten werden muss, sind zwei Jahre Wartezeit nicht unüblich. MfG
Bei Schorsch mag das 2 Jahre gedauert haben. Im Normalfall geht das bei Bewilligung aber schneller. Schorsch führt gern seine eigenen negativen Szenarien an. Längst nicht jeder muss in ein Klageverfahren.
Kaiseram 15.11.2018 | 20:09
Zitat von Fachanwalt Sozialrecht anzeigen
Bei Schorsch mag das 2 Jahre gedauert haben. Im Normalfall geht das bei Bewilligung aber schneller.
Was verstehen Sie denn unter "Normalfall"? Die SG-/LSG-Klagen im Sachbereich Rentenversicherung unserer Kanzlei sind überhaupt nicht so selten. Zumindest konnten wir uns in der Vergangenheit nicht über mangelnde Mandate beschweren. Aber Sie dürfen ja gerne mal Ihre Zahlen veröffentlichen, damit wir mal vergleichen können. Gruß RA H.
Als Fachanwalt für Sozialrecht (selten so einen hochtrabenden Nicknamen hier gelesen), solltest Du eingentlich wissen, dass die Mehrheit der Entscheidungen ohne sozialgerichtliche Verfahren und damit deutlich schneller beschieden wird. Dein Name verdeckt die unwissende Person dahinter. Auf derartige Pseudoanwälte kann jeder Mandant gut verzichten.
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