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Zur Experten-Antwort springenHallo Silvi,
rechtlich gesehen spielt es keine Rolle ob Sie einen Rentenantrag während des Kranken- oder während des Arbeitslosengeldbezuges stellen.
Aus eigenem Interesse sollten Sie die verschiedenen Leistungshöhen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente) im Auge behalten. Bei Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente bestehen keine Kranken-/Arbeitslosengeldansprüche mehr. Falls diese Leistungen höher sind, kann man sich mit einer Antragstellung auch ein wenig zurückhalten und erst noch die finanziell günstigere Leistung in Anspruch nehmen.
Das Risiko, dass ein Rentenantrag abgelehnt und Sie nach Aussteuerung bei der Krankenkasse und beim Arbeitsamt letztlich AloGeld II beantragen müssen, ist potenziell da und kann durch den Zeitpunkt einer Antragstellung nicht wirklich verhindert werden.
Wie und woher erfahre ich, wie hoch meine Erwerbminderungsrente ausfallen würde?!Siehe dort, ab Seite 34: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl… Danke meinem Namensnachäffer. Sind Sie zu faul oder zu dumm sich einen eigenen Namen zu suchen?
Bei Schorsch mag das 2 Jahre gedauert haben. Im Normalfall geht das bei Bewilligung aber schneller. Schorsch führt gern seine eigenen negativen Szenarien an. Längst nicht jeder muss in ein Klageverfahren.Hallo, ich werde in 2 Monaten von der Krankenkasse ausgesteuert. Anschließend habe ich Anspruch auf ALG1. Gibt es einen rechtlichen) Unterschied, ob ich die Erwerbsminderungsrente noch während der Krankengeldzahlung beantrage oder erst nachdem ich micht arbeitslos gemeldet habe (Nahtlosigkeit)?Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" besteht unabhängig vom Antragszeitraum so lange, bis rechtswirsam über den Rentenantrag entschieden wurde aber längstens bis zur individuellen Anspruchsdauer. Im eigenen Interesse sollten Sie den EM-Rentenantrag so schnell wie möglich stellen, damit Sie im Falle einer verzögerten Bearbeitung nicht zum Sozialfall werden. Wenn erst der mühsame Klageweg beschritten werden muss, sind zwei Jahre Wartezeit nicht unüblich. MfG
Als Fachanwalt für Sozialrecht (selten so einen hochtrabenden Nicknamen hier gelesen), solltest Du eingentlich wissen, dass die Mehrheit der Entscheidungen ohne sozialgerichtliche Verfahren und damit deutlich schneller beschieden wird. Dein Name verdeckt die unwissende Person dahinter. Auf derartige Pseudoanwälte kann jeder Mandant gut verzichten.Bei Schorsch mag das 2 Jahre gedauert haben. Im Normalfall geht das bei Bewilligung aber schneller.Was verstehen Sie denn unter "Normalfall"? Die SG-/LSG-Klagen im Sachbereich Rentenversicherung unserer Kanzlei sind überhaupt nicht so selten. Zumindest konnten wir uns in der Vergangenheit nicht über mangelnde Mandate beschweren. Aber Sie dürfen ja gerne mal Ihre Zahlen veröffentlichen, damit wir mal vergleichen können. Gruß RA H.
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