Hallo Silvi,
rechtlich gesehen spielt es keine Rolle ob Sie einen Rentenantrag während des Kranken- oder während des Arbeitslosengeldbezuges stellen.
Aus eigenem Interesse sollten Sie die verschiedenen Leistungshöhen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente) im Auge behalten. Bei Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente bestehen keine Kranken-/Arbeitslosengeldansprüche mehr. Falls diese Leistungen höher sind, kann man sich mit einer Antragstellung auch ein wenig zurückhalten und erst noch die finanziell günstigere Leistung in Anspruch nehmen.
Das Risiko, dass ein Rentenantrag abgelehnt und Sie nach Aussteuerung bei der Krankenkasse und beim Arbeitsamt letztlich AloGeld II beantragen müssen, ist potenziell da und kann durch den Zeitpunkt einer Antragstellung nicht wirklich verhindert werden.