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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Voraussetzung §43 Absatz 2

von Noctix20.12.2016 | 11:54
1211 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. Erwerbsminderungsrente da dieser Antrag wohl leider auf mich zukommen wird. Es geht um §43 Absatz 2 Voraussetzungen. Dort steht: „2. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und….“ Ich habe in den letzten 5 Jahren ausschließlich ALG 1 und Krankengeld erhalten. Heißt dies dass ich diese Voraussetzung somit gar nicht erfülle? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie die Entgeltersatzleistungen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung heraus bekommen, zählen die Pflichtbeiträge die für die Entgeltersatzleistungen gezahlt werden zu diesen Pflichtbeiträgen aufgrund einer Beschäftigung. (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI)

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3 Antworten

Noctixam 20.12.2016 | 12:22
Guten Tag, ich bin von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ins Krankengeld gekommen, nach Auslauf des Krankengeldes dann lückenlos in das ALG1 und von dort (nach einer wegen Krankheit gescheiterten Umschulung (leider kurz vor Abschluss der Umschulung)) wieder lückenlos in einen neuen Krankengeldanspruch in dem ich mich nun noch befinde und welcher Ende des ersten Quartals 2017 endet. Zählt dies dann noch als "aus versicherungspflichtiger Beschäftigung in Entgeltersatzleistungen" gekommen?
Noctixam 20.12.2016 | 12:22
Guten Tag, ich bin von einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ins Krankengeld gekommen, nach Auslauf des Krankengeldes dann lückenlos in das ALG1 und von dort (nach einer wegen Krankheit gescheiterten Umschulung (leider kurz vor Abschluss der Umschulung)) wieder lückenlos in einen neuen Krankengeldanspruch in dem ich mich nun noch befinde und welcher Ende des ersten Quartals 2017 endet. Zählt dies dann noch als "aus versicherungspflichtiger Beschäftigung in Entgeltersatzleistungen" gekommen?
W*lfgangam 20.12.2016 | 18:16
Zitat von Noctix anzeigenausblenden
Hallo Noctix, ja. Sie werden die letzten 5 Jahre voll mit 60 Monaten Pflichtbeiträgen abgedeckt haben. Verifizieren können Sie das mit Ihrer letzten Renteninformation 2015/16, wo an erster Stelle in der Spalte rechts ein Betrag für die EM-Rente ausgewiesen ist - ohne Betrag steht sonst links im Text "versicherungsrechtliche Voraussetzungen aktuell nicht erfüllt" ...was allerdings dann nicht zwingend richtig sein muss, wenn noch rentenrechtliche Zeiten bis Datum Renten-Info fehlen/nicht gemeldet sind. Gruß w.
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