Hallo Juttrente,
bei einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren wird davon ausgegangen, dass Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt. Es kommt also eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer in Frage. Wenn die Voraussetzungen für die Altersrente nicht erfüllt sind, wird diese auch nicht gewährt.