Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rhona,
leider ist es mir nicht möglich, Ihre komplexe Fragestellung im Rahmen dieses Forums umfassend und abschließend zu beantworten - zumal mir auch nicht bekannt ist, welchen konkreten Erwerbsminderungsrentenanspruch Sie haben. Allgemein kann ich jedoch folgendes aussagen:
Grundsätzlich ist eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, die Sie weniger als drei Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich ausüben für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch unschädlich.
Wenn Sie eine so genannte arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, entfällt jedoch selbst bei einer mehr als dreistündigen Erwerbstätigkeit der Rentenanspruch regelmäßig nicht vollständig. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird dann ggf. weiter gezahlt.
Sollten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten, kann allerdings die Ausübung Ihres alten Berufes Auswirkungen auf den Rentenanspruch haben.
Vereinbaren Sie am besten einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Hier kann man Sie zielgerichteter, konkreter und individueller beraten als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre. Auch die Rentenversicherung hat ein Interesse daran, Sie wieder in das Arbeitsleben zu integrieren, wenn es Ihnen gesundheitlich zumutbar ist.
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