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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Wiederaufnahme Tätigkeit - Was, wenn ich es doch nicht schaffe?

von Rhona27.10.2015 | 11:09
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7 Antworten

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Guten Tag, mein Gesundheitszustand ist weiterhin schlecht und wechselhaft, ich halte es aber Zuhause nicht mehr aus und würde deshalb gerne nochmal versuchen, eine Tätigkeit aufzunehmen. Als ich das das letzte Mal versucht habe, ging nach 4 Monaten gar nichts mehr und ich musste in die Klinik. Die Folge davon war, dass ich 6 Monate lang weder Krankengeld, noch Rente bekam und kurz davor war, aus Geldmangel unter der Brücke schlafen zu müssen. Gibt es eine Möglichkeit, nicht wieder in diese Lage zu kommen, falls ich es doch nicht schaffe? Eine stufenweise Wiedereingliederung (falls es das im Rahmen der Rente überhaupt gibt) kommt in meinem Beruf nicht in Frage.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.10.2015 | 19:15

Hallo Rhona,

leider ist es mir nicht möglich, Ihre komplexe Fragestellung im Rahmen dieses Forums umfassend und abschließend zu beantworten - zumal mir auch nicht bekannt ist, welchen konkreten Erwerbsminderungsrentenanspruch Sie haben. Allgemein kann ich jedoch folgendes aussagen:

Grundsätzlich ist eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, die Sie weniger als drei Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich ausüben für einen Erwerbsminderungsrentenanspruch unschädlich.

Wenn Sie eine so genannte arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, entfällt jedoch selbst bei einer mehr als dreistündigen Erwerbstätigkeit der Rentenanspruch regelmäßig nicht vollständig. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird dann ggf. weiter gezahlt.

Sollten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten, kann allerdings die Ausübung Ihres alten Berufes Auswirkungen auf den Rentenanspruch haben.

Vereinbaren Sie am besten einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Hier kann man Sie zielgerichteter, konkreter und individueller beraten als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre. Auch die Rentenversicherung hat ein Interesse daran, Sie wieder in das Arbeitsleben zu integrieren, wenn es Ihnen gesundheitlich zumutbar ist.

6 Antworten

???am 27.10.2015 | 12:16
Um nicht nur zu Hause zu sitzen, müssen Sie nicht gleich voll arbeiten. Wie wäre es erstmal mit einem Praktikum, um Ihre Leistungsfähigkeit auszutesten? Wenn Sie nicht zwingend wieder in Ihrem alten Beruf arbeiten wollen, bietet sich natürlich auch erstmal eine geringfügige Tätigkeit an, um sich auszuprobieren. Das gleiche gilt für eine ehrenamtliche Tätigkeit. "Gibt es eine Möglichkeit, nicht wieder in diese Lage zu kommen, falls ich es doch nicht schaffe?" Dazu müssten Sie erstmal feststellen, wieso keiner mehr zahlen wollte. Ist damals irgendwas schief gelaufen, fehlten Informationen oder wurde etwas falsch kommuniziert? Sinnvoll ist es, vorher klar der DRV zu sagen, dass es Ihnen gesundheitlich nicht (!) besser geht aber Sie Arbeiten wollen als tagesstrukturierende Maßnahme. Lassen Ssie es sich schriftkich geben, wann Sie mit welchen Konsquenzen rechenen müssen. Dann können Sie entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen wollen.
Rhonaam 27.10.2015 | 12:46
Zitat von ??? anzeigen
Das hatte ich damals in Erwägung gezogen,wäre aber mit Streichung der Rente verbunden gewesen Ich möchte wieder in meinem alten Beruf arbeiten und eine geringfügige Beschäftigung hilft da zum Austesten nicht weiter, da Aufgaben und Stress völlig anders wären. Ganz einfach: die gesetzliche Regelung ist so dämlich (§ 435 SGB III). Man muss mindestens wieder 6 Monate am Stück gearbeitet haben, um bei der Krankenkasse einen Anspruch auf Krankengeldzahlung zu erwerben. Gleichzeitig wird die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente frühestens 6 Monate nach Eintritt bezahlt. Fazit: Man steht 6 Monate lang ohne alles da und muss sogar noch Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. An wen muss ich mich da wenden, um eine hilfreiche Antwort zu bekommen? In Sachen Praktikum hatte ich vorsichtig nach Berlin geschrieben, meine Situation erklärt und bekam dann nur als Antwort, wenn Sie ein Praktikum ab 3 h täglich machen, streichen wir Ihnen die Rente, was nicht hilfreich war...
???am 27.10.2015 | 14:02
"... wenn Sie ein Praktikum ab 3 h täglich machen, streichen wir Ihnen die Rente, ... " Das ist eine klare Aussage. Wenn sich Berlin auf den Standpukt stellt, dass jedem, der mindestens 3 Stunden täglich arbeitet, die Rente ohne ärztliche Entscheidung über die tatsächliche Erwerbsfähigkeit gestrichen wird, mag das aus juristischer Sicht nicht korrekt sein aber Sie wissen, woran Sie sind. Sie müssen jetzt entscheiden, wie's weitergehen soll: Wollen Sie das Risiko einer finanziellen Notlage wieder eingehen? Sind Sie bereit/in der Lage, einen Rechtsstreit mit der DRV über Ihre Erwerbs(un)fähigkeit (Stichwort Arbeit auf Kosten der Gesundheit) durchzustehen?
=//=am 27.10.2015 | 13:51
"Mein Gesundheitszustand ist weiterhin schlecht und wechselhaft, ich halte es aber Zuhause nicht mehr aus und würde deshalb gerne nochmal versuchen, eine Tätigkeit aufzunehmen." "Ich möchte wieder in meinem alten Beruf arbeiten und eine geringfügige Beschäftigung hilft da zum Austesten nicht weiter, da Aufgaben und Stress völlig anders wären." Um Himmels Willen, Sie wollen ernsthaft wieder in Ihrem alten Beruf arbeiten, obwohl Ihr Gesundheitszustand schlecht ist und Sie aus diesem Grund wohl auch die Rente bekommen? Sie nehmen sich aber sehr viel vor, was - bei allem Optimismus - wohl früher oder später in die Hose gehen wird. Wenn Sie tatsächlich eine Beschäftigung in Ihrem alten Beruf mit Streß aufnehmen wollen, ist doch vorprogrammiert, dass Sie in Ihrem Gesundheitszustand irgendwann "zusammen klappen". Und eine stufenweise Wiedereingliederung gibt es durch die DRV nur nach einer medizinischen Reha-Maßnahme. Wie Ihnen bereits vorgeschlagen wurde, versuchen Sie es mit einem Minijob. Bis 450,- EUR können Sie rentenunschädlich dazuverdienen und Sie kommen aus dem Haus. Wenn Sie diesen einigermaßen mühelos schaffen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt immer noch die Arbeitszeit erhöhen. Die Aussage der DRV Bund, dass die Rente gestrichen werden kann, wenn Sie mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten (egal, ob Praktikum oder Teilzeitbeschätigung), wird wohl richtig sein, denn dort befinden sich Ihre Unterlagen - auch zu Ihrem Leistungsvermögen.
Bieneam 27.10.2015 | 14:02
Wenn Sie ein unentgeltliches Praktikum machen woher soll die DRV wissen wieviel Stunden Sie am Tag arbeiten? Wenn man kein Entgelt bezieht bekommt die DRV auch nicht mit ob Sie 2 Stunden am Tag arbeiten oder sogar evtl. 3,5 Stunden.
Rhonaam 27.10.2015 | 14:39
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und die Vorschläge. @ Biene: Danke für den Tipp - das wäre natürlich eine Idee und man kann sicherlich die Personalabteilung bitten, sich ggf. entsprechend bei Rückfragen der DRV zu äußern. Ich wohne auch recht grenznah - weiß jemand, wie das im Falle eines Praktikums / einer Arbeitsaufnahme in Frankreich wäre, ob dann trotzdem die DRV was mitbekommt oder ob das dann nur den französischen RV-Träger tangiert?
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