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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente zu wenig Anrechnungszeit trotzdem Bescheid

von Marie12.12.2018 | 14:38
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3 Antworten

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Hallo, Seit vielen Jahren bin ich selbständig (war nur wenige Jahre vor dieser Zeit Angestellte) und habe in die Rentenkasse während meiner Selbständigkeit (weil der Gewinn gerade so reichte) nichts in die Rentenkasse eingezahlt.Ich bin seit über einem Jahr sehr krank und so werde ich wohl Hartz 4 beantragen müssen. In den letzten 5 Jahren habe ich keine Zahlungen in die Rentekasse getätigt. Meine Frage: Ich möchte Erwerbsminderungsrente beantragen (auch in dem Wissen, das ich hier eine Ablehnung bekomme.Gibt es einen Rentenbescheid für Erwerbsminderungsrente in welchem steht so im Sinne. Sie haben einen Anspruch auf Erwerbsminderung, jedoch sind die Voraussetzungen für eine Auszahlung einer Erwerbsminderrung nicht gegeben (weil 3 von 5 Jahren). Auf Grund meiner schweren Erkrankung möchte ich vom Hartz 4 Amt nicht ständig vermittelt werden bzw. laufende Arbeitunfähigkeitbescheinigungen abgeben. Danke für Antworten. Mit freundlichen Grüßen Marie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei jeder Sachverhaltsermittlung ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Daher werden bei der Bearbeitung eines Antrages auch nur die Sachverhalte ermittelt, die für eine Entscheidung über den Antrag notwendig sind.

Kann bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung ausgeschlossen werden, dass die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen entsprechenden Rentenanspruch vorliegen, findet daher eine Prüfung, ob die medizinischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, i. d. R. nicht statt. Im Ablehnungsbescheid wird dann auch nur darauf hingewiesen, dass nicht geprüft wurde, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen, da bereits die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Bedürftige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind, haben jedoch ggf. Anspruch auf "Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung". Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung, die beantragt werden muss. Zuständig hierfür ist der Sozialhilfeträger Ihres Wohnortes. Er entscheidet, ob Grundsicherung zuerkannt oder abgelehnt wird. Ob sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüft in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfeträgers.

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2 Antworten

Die Farbe Schwarzam 12.12.2018 | 14:47
Grundsätzlich dürfen Sie natürlich auch bei Nicht-Vorliegen der Voraussetzungen einen Antrag stellen. Es wird nicht wortwörtlich, aber in etwa so wie Sie das schon geschrieben haben als Ablehnungstext im Bescheid auftauchen. Aber: Es ist nicht garantiert, dass auch eine medizinische Begutachtung erfolgt. D.h. um nicht unnötige Mehrarbeit zu produzieren, wird die Sachbearbeitung i.d.R. die Ablehnung vornehmen, bevor überhaupt ein Arzt zu Rate gezogen wird. Nur bei Vorliegen von voller Erwerbsminderung ohne zeitliche Befristung kommen Sie vom Jobcenter weg.
W*lfgangam 12.12.2018 | 20:56
Hallo Marie, ergänzend zu den Vorbeiträgen: Solange Sie das JC nicht zum Gesundheitsamt geschickt hat, um aus deren Sicht die Erwerbsfähigkeit zu überprüfen (Ergebnis dann: kann voraussichtlich mehr als 6 Monate nicht mind. 3 Std. tgl. eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben), sind Sie auf sich allein gestellt. Die Frage der Grundsicherung stellt sich erst dann, wenn Sie diesen Medi-Check mit dieser Prognose hinter sich haben - und das JC Sie dann sowohl zur EM-Rente auffordert, als auch parallel zum Grundsicherungsantrag. Bis dahin können Sie sich ausschließlich über AU-Bescheinigungen 'retten'. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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