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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Erhebungsbogen Beitragspflicht

von Hoferin19.03.2017 | 15:48
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3 Antworten

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Hallo, ich habe im November 2016 aufgrund einer Krebserkrankung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ein Termin beim Gutachter fand bereits statt. Jetzt habe ich von der Krankenkasse einen Erhebungsbogen zur Prüfung der Beitragspflicht bzw. -freiheit als Rentenantragssteller ab 13.03.2017 erhalten. Ich beziehe aktuell keine eigenen Einnahmen und mein Lebensunterhalt wird von meinem Mann sichergestellt. Den Erhebungsbogen werde ich selbstverständlich an die Krankenkasse zurück schicken. Aber kann mir jemand sagen, warum mich jetzt die Krankenkasse anschreibt, zumal ich meinen Antrag im November letzten Jahres an die DRV geschickt habe und ich immer davon ausgegangen bin, dass das Datum des Antrags gültig ist. Kann man dies auch als vorsichtiges positives Zeichen werten, dass dem Antrag evtl. stattgegeben wird? Ich freue mich über eure Rückmeldungen. Danke und viele Grüße H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hoferin,

bitte fragen Sie bei der Krankenkasse nach, weshalb eine Beitragspflicht in der Krankenversicherung ab 13.03.2017 geprüft wird.

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2 Antworten

Oldenburgeram 20.03.2017 | 09:46
Moin, Hoferin. Das ist leider nur Spekulation. Der Rentenversicherungsträger benötigt auch bei einer Rentenablehnung eine Meldung der Krankenkasse. Ich würde der Krankenkasse auf dem Erhebungsbogen vermerken, dass die Rentenantragstellung bereits im November 2016 erfolgte. Ob das in Ihrem Fall tatsächlich irgendwelche Auswirkungen hat, kann ich aus der Ferne leider nicht abschließend beurteilen. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Gruß, Oldenburger
W*lfgangam 20.03.2017 | 19:57
Hallo Hoferin, die KK sichert sich (und Sie) damit nur ab, da sie im Rahmen des Rentenantrags die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu prüfen hat. Bestimmte (nicht bekannte) Einnahmearten und andere Konstellationen (z. B. Mann Beamter; sie vertickern ihr Selbstgehäkeltes regelmäßig auf Handwerkermessen/Gewerbeeinnahmen) beeinflussen durchaus das KV-Verhältnis während der Laufzeit des Rentenverfahren, wie auch die Zeit ab Bewilligung einer Rente. Ist daher eine normale Nachfrage, um auch die KK auf den neuesten Stand vielleicht 'vergessener' Einnahmearten hinzuweisen. Dass das solange gedauert hat? ...nun, auch KK können manchmal den Arbeitsanfall nicht sofort erledigen - oder merken erst auf den 2. Blick, dass da noch Daten fehlen. Alles normal ... Gruß w.
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