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Erwerbsminderungsrentenantrag

von Goldfisch23.09.2009 | 14:07
4607 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Krankenkasse AOK hat mir 10 Wochen Zeit gelassen, um einen Rentenantrag zu stellen. Nach erfolgter Hüft OP und anschließender REHA, bin ich weiterhin krank geschrieben. Auf dem Arztbericht aus der REHA steht, das ich nur noch unter 3 Stunden am Tag in meinem Beruf (Schlosser) arbeiten kann. Nun habe ich doch Vertrauensschutz, da ich vor 1961 geboren bin. Bin 55 1/2 Jahre alt. Bei meiner Rentenauskunft steht, das ich 1200€ Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit bekommen werde. Würde ich nun diese Rente bekommen, oder ist es nur die Hälft ungefähr? Wer kann mir Auswkunft geben. Wie würde das mit dem antrag laufen Ich habe leider überhaupt keine Ahnung.

14 Antworten

Ahaam 23.09.2009 | 14:15
Ihr Krankenkasse kann von Ihnen lediglich einen (neuen) Reha-Antrag verlangen - wenn Sie statt dessen Rente wegen EM beantragen ist denen das auch Recht! Die evtl. Berufsunfähigkeit könnte zu einer 'teilweisen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bei Berufsunfähigkeit' führen - ist aber nur die Hälfte einer vollen EM-Rente. Den Antrag stellen Sie bei der Rentenversicherung oder Ihrer Heimatgemeinde (Rentenstelle, Ortsbehörde, Versicherungsamt etc.) Wenn innerhalb der 10 Wochen gegenüber der KK die Antragstellung nachweisen zahlt diese ggf. bis zur Aussteuerung oder Erteilung eines Bewilligungsbescheides weiter. Sollte das Krankengeld auslaufen und über die Rente noch nicht entschieden sein, so haben Sie evtl. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für eine spätere Altersrente hilft Ihnen (Jg.1954) die reine BU nicht weiter - hier müssen Sie mind. 50% schwerbehindet sein!
goldfischam 23.09.2009 | 15:02
Danke AHA, ich bin Jahrgang 1953, und 50 % Schwerbehindert. Da ich aber nur unter 3 Stunden in meinen Beruf arbeiten kann, und ich vor 1961 geboren bin, müßte ich doch volle Erwerbsminderungsrente bekommen.
dirkam 23.09.2009 | 15:54
Als Schlosser können Sie auf die Tätigkeit eines Telefonisten verwiesen werden. So einfach gibt es keine Rente!
B´sonam 23.09.2009 | 16:21
Nicht ganz korrekt. Auf einen "geeigneten" Verweisungsberuf dürfen sie auch verwiesen werden...
goldfischam 23.09.2009 | 16:02
Ich habe Vertrauensschutz, weil ich vor 1961 geboren bin. Da darf nur im Bewruf vermittelt werden.
B´sonam 23.09.2009 | 16:26
Googeln sie mal folgende Begriffe : 4-Stufenschema des Bundessozialgerichtes Oder schlagen sie bei Wikipedia unter "Berufsschutz" nach :-)
KSCam 23.09.2009 | 19:20
Letztlich weiß doch keiner hier im Forum ob Sie die volle, die halbe oder gar keine Rente bekommen. Das wissen Sie ca 3 Monate nachdem Sie den Rentenantrag gestellt haben - wenn Sie den Rentenbescheid in Händen halten. Den Rentenantrag können Sie beim Rathaus oder der nächsten Außenstelle der DRV stellen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.
Ahaam 23.09.2009 | 20:27
Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. Also: In Ihrem Beruf oder etwas verwandtem können Sie nicht mehr beschäftigt werden - also Anspruch auf eine halbe (früher 2/3) Rente mit der Maßgabe, das verbleibende Leistungsvermögen 'unter Würde' einbringen!
abwarteram 23.09.2009 | 22:54
"Da ich aber nur unter 3 Stunden in meinen Beruf arbeiten kann..." Dass das mit den 3 Stunden die Rentenversicherung auch so sieht, ist zwar wahrscheinlich, aber keineswegs sicher!
goldfischam 24.09.2009 | 09:57
Im REHA Abschlussbericht stehen diese 3 Stunden drin. Die REHA war von der Rentenversicherung.
Realistam 24.09.2009 | 14:33
Und wie hoch wurde Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschätzt? Sollten Sie "nur" berufsunfähig aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens sechs Stunden täglich leistungsfähig sein, dürfen Sie durchaus auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die eine Qualifikationsstufe unter Ihrem bisherigen Hauptberuf liegt. (Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion können auf Tätigkeiten eines normalen Facharbeiters verwiesen werden, Facharbeiter auf die eines angelernten Arbeiters und an-/ungelernte Arbeiter können auf JEDE Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden.) Nur DAS versteht man im Rentenrecht als Berufsschutz! MfG
Realistam 24.09.2009 | 14:50
Ein Verweisungsberuf muss nicht "verwandt" sein. Es reicht, wenn er sozial zumutbar ist und nach längstens drei Monaten Einarbeitung wertschöpfend ausgeübt werden kann. MfG
Rosannaam 24.09.2009 | 21:37
Hallo Goldfisch, auch wenn die Klinik-Ärzte Sie nur noch für unter 3 Std. arbeitsfähig in Ihrem Beruf halten und auch wenn die Reha durch die DRV veranlaßt wurde, bedeutet dies NICHT zwingend, dass der Sozialmediziner in der DRV dies genauso sieht. Außerdem ist bei Ihrem Alter immer noch eine Verweisungstätigkeit möglich. Da hier nur spekuliert werden kann, rate ich Ihnen, die Entscheidung der DRV abzuwarten. Hält die DRV Sie aufgrund der Angaben im Entl.Bericht tatsächlich für erwerbsgemindert, werden Sie aufgefordert, einen formellen Rentenantrag zu stellen. MfG Rosanna.
Rosannaam 24.09.2009 | 21:44
Telefonist eher weniger, aber Pförtner oder Pförtner an einer Nebenpforte oder Registrator... das sind so die gängigsten Verweisungsberufe.
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