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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente,Rückwirkend

von Carstens26.03.2014 | 15:51
2130 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich habe mich nun von vielen menschen aufklären lassen und auch Fragen beantworten lassen,und trete nun an sie ran um diese Fragen gerecht beantwortet zu bekommen!? Ich bin seit august 2011 Krank geschrieben, ab 15.2.13 ALG 1 bekommen,Zwischenzeitlich im Juli 2013 in REHA in Eppendorf gewesen ,die die volle Erwerbsminderung festgestellt haben!Ich laut der REHA sofort einen Antrag auf volle Erwerbsminderungrente gestellt im Oktober!2013.Bekomme Anfang januar Bescheid das meine Erwerbsminderungsrent Rückwirkend vom 1.1.13 bis 31.12.2015 bewilligt wurde!Sofort hat das Arbeitsamt meine ALG1 Zahlungen zum 15.1.14 eingestellt! Ich aber erst laut DRV zum 1.4.2014 meine erste Rente aufs Girokonto überwiesen bekomme?Also musste ich weil ich Mittellos war Grundsicherung beantragen! Nun stellt sich mir die FRAGE.iCH HABE 28 Jahre durchgehend im gleichen Betrieb gearbeitet und auch solange ALVersicherung eingezahlt? Und nun wird das ALG1 was geleistet wurde von meiner Rentennachzahlung vom 1.1.13 einbezogen???? Wofür habe ich ALVersicherung bezahlt? Und wieso Rückwirkend zum 1.1.13 Die Berentung?Über 1 Jahr Rückwirkend???? Obwohl der Antrag erst Oktober 2013 gestellt ist?Jeder der diesen Fall erfährt erzählt mir anderes!? Es wäre sehr nett wenn ich einmal die Gründe erfahren könnte ? Da ich ansonsten bald einen Anwalt einschalten werde!Ich bedanke mich im vorraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung richtet sich nach dem Leistungsfall, dem Antragsdatum und der Entscheidung "Rente auf Dauer oder auf Zeit".

Lt. Ihrer Aussage sind sie seit August 2011 krank. Aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor, wann der Rehaantrag gestellt wurde, da dieser als Rentenantrag gilt. Sollte der Antrag im Januar 2013 gestellt worden sein, beginnt die Rente zum 01.01.2013.

Da Sie im Nachzahlungszeitraum andere Sozialleistungen (Krankengeld? und Arbeitslosengeld) bezogen haben, ist die Nachzahlung von der DRV einzubehalten und mit den Forderungen der anderen Sozialleistungsträger zu verrechnen. Eine Differenz zun Ihren Gunsten wird in der Regel 1 - 2 Wochen nach Bezifferung des Erstattungsanspruchs durch die anderen Sozialleitungsträger ausgezahlt.

Zur Erläuterung des genauen Sachverhaltes wird eine Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle empfohlen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-/-am 26.03.2014 | 16:35
Arbeitslosengeld ist Sache der Agentur für Arbeit und nicht die der Rentenversicherung, insofern falsches Forum. Warum die Rente rückwirkend gezahlt wird, ist medizinische Einzelfallentscheidung und kann hier ohne Aktenkenntnis nicht nachhvollzogen werden. Vielleicht wäre statt Anwalt nach vorheriger Terminvereinbarung Besuch in Beratungsstelle (evtl. mit Akteneinsicht verbinden) sinnvoller. Dort sollten auch die Fragen wg. Erstattungsanspruch seiten der Agentur geklärt werden können.
???am 27.03.2014 | 08:40
Ihren Reha-Antrag haben Sie nicht zufälligerweise im Januar 2013 gestellt?
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