Der Beginn einer Rente wegen Erwerbsminderung richtet sich nach dem Leistungsfall, dem Antragsdatum und der Entscheidung "Rente auf Dauer oder auf Zeit".
Lt. Ihrer Aussage sind sie seit August 2011 krank. Aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor, wann der Rehaantrag gestellt wurde, da dieser als Rentenantrag gilt. Sollte der Antrag im Januar 2013 gestellt worden sein, beginnt die Rente zum 01.01.2013.
Da Sie im Nachzahlungszeitraum andere Sozialleistungen (Krankengeld? und Arbeitslosengeld) bezogen haben, ist die Nachzahlung von der DRV einzubehalten und mit den Forderungen der anderen Sozialleistungsträger zu verrechnen. Eine Differenz zun Ihren Gunsten wird in der Regel 1 - 2 Wochen nach Bezifferung des Erstattungsanspruchs durch die anderen Sozialleitungsträger ausgezahlt.
Zur Erläuterung des genauen Sachverhaltes wird eine Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle empfohlen.