Wird eine Altersrente beantragt, erfolgt eine Berechnung diese Rente mit allen vorhandenen Versicherungszeiten. Der vorherige Bezug der Erwerbsminderungsrente wird dabei berücksichtigt. Am Ende der Berechnung wird der sog. Besitzschutz geprüft. Dieser sorgt dafür, dass die Altersrente nicht geringer ist als die Erwerbsminderungsrente. Folglich erhalten Sie immer mindestens den bisherigen Rentenbetrag weiter. Höher werden kann die Altersrente, wenn weitere Versicherungszeiten dazugekommen sind (z. B. Beschäftigung während des Rentenbezuges oder Pflege).
Aber ein automatisches Ansteigen der Rente im Alter gibt es nicht. Bitte bedenken Sie immer, die gesetzliche Rentenversicherung ist eine VERSICHERUNG, keine Bedürftigkeitsleistung.