Gegen den Abänderungsbescheid (Wegfall/Änderung der Rentenart oder Minderung der MdE/GdB) können Sie zunächst Widerspruch einlegen. In der Regel dauert dieses Verfahren bis zu 4 Monate. Danach evtl. Klage beim SG einreichen.
Gegen den Gutachter persönlich können Sie nur zivilrechtlich vorgehen.