Hallo rosi,
freiwillige Beiträge können nur noch für das laufende Kalenderjahr 2013 gezahlt werden. Eine Nachzahlung für davorliegende Jahre ist nicht mehr möglich.
Sobald wieder mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung vorliegen und die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, würde wieder ein neuer Schutz für eine Erwerbsminderungsrente entstehen. Voraussetzung für einen möglichen Anspruch ist jedoch, dass der Eintritt der Erwerbsminderung erst dem 36. Pflichtbeitragsmonat liegen würde.