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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente

von rosi02.11.2013 | 17:17
1316 Ansichten
3 Antworten

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Bin seit mitte 2007 selbstständig und habe seitdem nicht mehr freiwillig weiter Beiträge in die RV einbezahlt. 13,6 Entgeldpunkte liegen vor. Muß jetzt aufgrund von Krankheit meine Selbstständigkeit aufgeben und werde voraussichtlich ab 2014 wieder im Angestelltenverhältnis sein und Pflichtbeiträge einbezahlen (Reha-kur steht noch bevor, danach Entscheidung über Einstellung). Schwerbehinderung 100 GdB liegt vor. Frage: wie kann ich jetzt für den Fall einer einer eventuellen Erwerbsunfähigkeit vorsorgen treffen? Ist Nachzahlung der letzten Jahre möglich bzw sinnvoll?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rosi,

freiwillige Beiträge können nur noch für das laufende Kalenderjahr 2013 gezahlt werden. Eine Nachzahlung für davorliegende Jahre ist nicht mehr möglich.

Sobald wieder mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung vorliegen und die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, würde wieder ein neuer Schutz für eine Erwerbsminderungsrente entstehen. Voraussetzung für einen möglichen Anspruch ist jedoch, dass der Eintritt der Erwerbsminderung erst dem 36. Pflichtbeitragsmonat liegen würde.

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2 Antworten

Sunnyam 02.11.2013 | 19:52
Erwerbsunfähigkeitsrenten gibt schon seit 2001 nicht mehr!
KSCam 02.11.2013 | 21:10
Eine Nachzahlung für vergangene Jahre geht nicht. Die Entscheidung nicht weiterzuzahlen, haben Sie 2007 getroffen, die ist nicht abänderbar. Um den Schutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung wieder zu haben, müssten Sie erst wieder 36 Monate pflichtversichert sein und dann irgendwann erwerbsgemindert werden. Wie alt sind Sie denn? Möglicherweise greift auch die Altersrente für Schwerbehinderte - dafür bräuchten Sie allerdings 35 Versicherungsjahre und müssten 60 + alt sein.
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