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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente

von bonsaibiker24.07.2011 | 11:12
2787 Ansichten
7 Antworten

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Seit 2007 beziehe ich eine TE-Rente, habe noch 3Sstd. täglich geareitet, bin zu 90% Schwerbehindert und hatte jetzt im Februar einen Schlaganfall. Jetzt habe ich gelesen das eine EU-Rente 7 Monate nach Ereigniss beantrag werden muß. Wer bestimmt das ich nicht mehr abrbeitsfähig bin? Der Hausarzt oder die Reha-Klinik in der ich war. Welche Anträge müssen wo und durch wen gestellt werden ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.07.2011 | 12:16

Hallo Bonsaibiker,

dem Beitrag von „-_-„ wird zugestimmt. Wegen § 101 Abs. 1 SGB VI wird eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung nicht vor Beginn des siebten Kalendermonates nach dem Eintritt der Erwerbsminderung geleistet. Wegen § 102 Abs. 2 SGB VI ergibt sich, dass Renten wegen Erwerbsminderung als Zeitrenten geleistet werden. Es sei denn, es ist unwahrscheinlich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Da dies aber vom Rentenversicherungsträger ggfs. festgestellt wird, sollten sie unverzüglich einen EM-Rentenantrag stellen. Bei verspäteter Antragstellung beginnt die Rente erst im Antragsmonat.

6 Antworten

Vöckleram 24.07.2011 | 12:39
Keinen Wunder das Sie einen Schlaganfall hatten wenn Sie 35 Std. täglich arbeiten.... Das hält doch auf Dauer kein Mensch durch. Fashren Sie das Pensum mal auf 30 Stunden pro Tag runter und es wid ihnen wieder besser gehen...
nadennam 24.07.2011 | 13:35
Vöckler, geh nach Hause und koch Nudeln...
Annaam 24.07.2011 | 13:26
@ Vöckler Vielleicht könnten Sie ja mal solche Kommentare unterbinden, denn die sind überhaupt nicht förderlich! Fehler können jedem passieren, da muss man sich nicht noch drüber lustig machen. Ist meine Meinung! Anna
,am 24.07.2011 | 18:15
Die Rente wird ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Beantragen kann man sie auch später.
-_-am 25.07.2011 | 00:11
Wenn Sie bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, können Sie den Antrag auf Gewährung der Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Ihrem Rentenversicherungsträger formlos stellen oder sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Hilfreich ist es, wenn Sie einen aktuellen ärztlichen Befundbericht und das Formular R210 sogleich ausgefüllt und unterschrieben beilegen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Der Leistungsfall wird durch den medizinischen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung bestimmt.
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