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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente und Arbeitsunfähigkeit

von Yvonne15.11.2016 | 17:34
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10 Antworten

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Muss man zwingend immer noch krankgeschrieben sein, um eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen zu können?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yvonne,

für die Feststellung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, ist es nicht erforderlich, dass der Versicherte zuvor arbeitsunfähig ist.

Wie Schade bereits geschrieben hat ist dies jedoch häufig der Fall, da sich häufig erst im Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit zeigt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

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9 Antworten

W*lfgangam 15.11.2016 | 17:40
Hallo Yvonne, Nein, Sie dürfen sogar voll erwerbstätig sein. Schließlich ist es Ihr gutes Recht, Ihre Restgesundheit auch noch zu ruinieren, ohne dass das die DRV irgendetwas anginge.;-) Gruß w.
Henrietteam 15.11.2016 | 18:23
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Wie kann man denn trotz Erwerbsunfähigkeit arbeitsfähig sein? Den Gutachter möchte ich sehen, der eine EMR befürwortet, obwohl der Antragssteller in Vollzeit arbeiten geht. Schlimm, wie hier die Leute für dumm verkauft werden.....
Schlaubi123am 15.11.2016 | 18:33
Viele Glauben immer man müsste Arbeitsunfähig sein um die EWR zu beantragen, das stimmt nicht.
Wie kann man denn trotz Erwerbsunfähigkeit arbeitsfähig sein? Den Gutachter möchte ich sehen, der eine EMR befürwortet, obwohl der Antragssteller in Vollzeit arbeiten geht. Schlimm, wie hier die Leute für dumm verkauft werden.....
Die Fälle, in denen jemand ohne Arbeitsunfähigkeit eine volle EM-Rente bewilligt bekommt, gibt es oft genug. Man sollte halt nicht antworten, wenn man keine Ahnung von der Materie hat.
Silviaam 15.11.2016 | 18:12
Hallo Yvonne, wie bereits W*lfgang geschrieben hat können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nehmen Sie Ihren Hausarzt und Fachärzte mit ins Boot. Der Sozielmediziniesche Dienst wird dann entscheiden, gegebenenfalls werden Sie zum Gutachter geschickt. Viele Glauben immer man müsste Arbeitsunfähig sein um die EWR zu beantragen, das stimmt nicht. Viel Glück. Mfg
W*lfgangam 15.11.2016 | 19:01
Hallo Henriette, können Sie nicht nachlesen, da es den Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Rentenversicherung nicht gibt. Vereinfacht gesagt, ist die EM ein sozialmedizinischer Begriff, der die mögliche Erwerbsfähigkeit/oder Einschränkung derselben nach allgemeinen Kriterien des Arbeitsmarktes bemisst. AU ist lediglich eine akute gesundheitliche Einschränkung, die die Tätigkeiten des Arbeitsplatzes zz. nicht zulässt. Insofern ist eine 'Krankschreibung'/oder fleißig gesammelte Krankmeldungen für eine EM-Rente grundsätzlich unbedeutend - auch wenn der Hausarzt in seinem 'ausführlichen' 1-Satz-Attest meint 'der ist auf Dauer arbeitsunfähig/kann seine derzeitige Arbeit nicht mehr verrichten' ...eben AU, von EM im Sinne der DRV hat der grundsätzliche keine Ahnung. Gruß w. Nebenbei: Ignorieren Sie 'meinen' 17:40 Uhr-Beitrag - gar nicht mal so schlecht, aber auch nicht gut/genug ...
Hexeam 15.11.2016 | 19:08
aus eigener Erfahrung weiss ich,dass man nicht unbedingt krank geschrieben sein muss. Antrag auf EMR und alle Krankenunterlagen einreichen, evtl wird nach Aktenlage entschieden oder man muss noch einen Gutachter aufsuchen, viele Arbeitnehmer schleppen sich nämlich noch zur Arbeit da sie meisten aus finanziellen Gründen nicht einfach aufhören können zu arbeiten oder die Stundenanzahl zu kürzen, ferner muss man ja auch krankenversichert sein.
GroKoam 16.11.2016 | 08:00
Die Fälle, in denen jemand ohne Arbeitsunfähigkeit eine volle EM-Rente bewilligt bekommt, gibt es oft genug.
Das kann man WO nachlesen?
Und wo kann man nachlesen dass man Krank geschrieben sein muß?
Schadeam 16.11.2016 | 08:23
Nach meiner Kenntnis gibt es keine Gesetzesvorschrift in der sinngemäß steht: "wer EM Rente will muss vorher krankgeschrieben sein". Demzufolge kann man das auch nirgendwo nachlesen, weil es so nirgends steht. In der Praxis sind natürlich viele EM Rentenbewerber vorher arbeitsunfähig, zwangsläufig notwendig ist das aber nicht.
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