Hallo Yvonne,
für die Feststellung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, ist es nicht erforderlich, dass der Versicherte zuvor arbeitsunfähig ist.
Wie Schade bereits geschrieben hat ist dies jedoch häufig der Fall, da sich häufig erst im Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit zeigt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.