Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente und Arbeitsunfähigkeit

von Yvonne15.11.2016 | 17:34
3048 Ansichten
10 Antworten
Muss man zwingend immer noch krankgeschrieben sein, um eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen zu können?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.11.2016 | 15:14

Hallo Yvonne,

für die Feststellung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, ist es nicht erforderlich, dass der Versicherte zuvor arbeitsunfähig ist.

Wie Schade bereits geschrieben hat ist dies jedoch häufig der Fall, da sich häufig erst im Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit zeigt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

9 Antworten

W*lfgangam 15.11.2016 | 17:40
Hallo Yvonne, Nein, Sie dürfen sogar voll erwerbstätig sein. Schließlich ist es Ihr gutes Recht, Ihre Restgesundheit auch noch zu ruinieren, ohne dass das die DRV irgendetwas anginge.;-) Gruß w.
Schlaubi123am 15.11.2016 | 18:33
Henriette schrieb

Das kann man WO nachlesen?

Viele Glauben immer man müsste Arbeitsunfähig sein um die EWR zu beantragen, das stimmt nicht.
Wie kann man denn trotz Erwerbsunfähigkeit arbeitsfähig sein? Den Gutachter möchte ich sehen, der eine EMR befürwortet, obwohl der Antragssteller in Vollzeit arbeiten geht. Schlimm, wie hier die Leute für dumm verkauft werden.....
Die Fälle, in denen jemand ohne Arbeitsunfähigkeit eine volle EM-Rente bewilligt bekommt, gibt es oft genug. Man sollte halt nicht antworten, wenn man keine Ahnung von der Materie hat.
Silviaam 15.11.2016 | 18:12
Hallo Yvonne, wie bereits W*lfgang geschrieben hat können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nehmen Sie Ihren Hausarzt und Fachärzte mit ins Boot. Der Sozielmediziniesche Dienst wird dann entscheiden, gegebenenfalls werden Sie zum Gutachter geschickt. Viele Glauben immer man müsste Arbeitsunfähig sein um die EWR zu beantragen, das stimmt nicht. Viel Glück. Mfg
W*lfgangam 15.11.2016 | 19:01
Henriette schrieb

Das kann man WO nachlesen?

Hallo Henriette, können Sie nicht nachlesen, da es den Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Rentenversicherung nicht gibt. Vereinfacht gesagt, ist die EM ein sozialmedizinischer Begriff, der die mögliche Erwerbsfähigkeit/oder Einschränkung derselben nach allgemeinen Kriterien des Arbeitsmarktes bemisst. AU ist lediglich eine akute gesundheitliche Einschränkung, die die Tätigkeiten des Arbeitsplatzes zz. nicht zulässt. Insofern ist eine 'Krankschreibung'/oder fleißig gesammelte Krankmeldungen für eine EM-Rente grundsätzlich unbedeutend - auch wenn der Hausarzt in seinem 'ausführlichen' 1-Satz-Attest meint 'der ist auf Dauer arbeitsunfähig/kann seine derzeitige Arbeit nicht mehr verrichten' ...eben AU, von EM im Sinne der DRV hat der grundsätzliche keine Ahnung. Gruß w. Nebenbei: Ignorieren Sie 'meinen' 17:40 Uhr-Beitrag - gar nicht mal so schlecht, aber auch nicht gut/genug ...
Hexeam 15.11.2016 | 19:08
aus eigener Erfahrung weiss ich,dass man nicht unbedingt krank geschrieben sein muss. Antrag auf EMR und alle Krankenunterlagen einreichen, evtl wird nach Aktenlage entschieden oder man muss noch einen Gutachter aufsuchen, viele Arbeitnehmer schleppen sich nämlich noch zur Arbeit da sie meisten aus finanziellen Gründen nicht einfach aufhören können zu arbeiten oder die Stundenanzahl zu kürzen, ferner muss man ja auch krankenversichert sein.
GroKoam 16.11.2016 | 08:00
Henriette schrieb

Das kann man WO nachlesen?

Die Fälle, in denen jemand ohne Arbeitsunfähigkeit eine volle EM-Rente bewilligt bekommt, gibt es oft genug.
Das kann man WO nachlesen?
Und wo kann man nachlesen dass man Krank geschrieben sein muß?
Schadeam 16.11.2016 | 08:23
Nach meiner Kenntnis gibt es keine Gesetzesvorschrift in der sinngemäß steht: "wer EM Rente will muss vorher krankgeschrieben sein". Demzufolge kann man das auch nirgendwo nachlesen, weil es so nirgends steht. In der Praxis sind natürlich viele EM Rentenbewerber vorher arbeitsunfähig, zwangsläufig notwendig ist das aber nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026