Sehr geehrter Herr Heinz,
wahrscheinlich ist, dass sich an Ihrer aktuellen Rentenhöhe durch Umwandlung in die Altersrente, keine wesentlichen Änderungen ergeben werden.
Notwendige Voraussetzung neben der Vollendung des 60. Lebensjahres ist bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zusätzlich die Erfüllung der 35-jährigen Wartezeit.
Ihren Angaben entsprechend, haben Sie mit Vollendung des 60. Lebensjahres keinen Abschlag, da Sie zu dem Personenkreis gehören der bezüglich der Anhebung der Altersgrenze für diese Rentenart Vertrauensschutz genießt.
Abschließend werden Sie die Frage, was für Sie günstiger ist, tatsächlich nur direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären können!
Ich empfehle Ihnen eine schriftliche Auskunft diesbezüglich anzufordern!
Mit freundlichem Gruß